Freie Berufe für Leitplanken des Wettbewerbs

Der Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein wehrt sich gegen Wettbewerb um Billigpreise. Er betont, regelmäßig angepasste Gebührenordnungen dienten auch dem Allgemeinwohl.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Die GOÄ ist unstreitig veraltet - wie die Gebührenordnungen anderer freier Berufe auch.

Die GOÄ ist unstreitig veraltet - wie die Gebührenordnungen anderer freier Berufe auch.

© Thomaier

KIEL. Die Freien Berufe im Norden fordern eine regelmäßige Anpassung der Gebührenordnungen. Mit ordnungspolitischen Leitlinien setzen sie sich für Wettbewerb, aber gegen Billigpreise ein.

"Freiberufler stellen sich gerne einem Qualitätswettbewerb, den Wettbewerb um Billigpreise zu Lasten der Qualität lehnen wir aber strikt ab. Bei uns steht die Verantwortung um Behandlung und Medikation im Vordergrund", sagte Hans-Peter Küchenmeister, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe in Schleswig-Holstein (LFB SH).

Um diese Grundsätze zu unterstreichen, hat der LFB im Norden ordnungspolitische Leitlinien für Gebührenordnungen der Heilberufe beschlossen. Darin wird auf die Vorteile, die die Gebührenordnungen für das Gemeinwohl haben, verwiesen.

Nur mit einer regelmäßigen Anpassung der Leistungsinhalte und -bewertungen in kurzen Zeitabständen könnten Gebührenordnungen Rechtssicherheit bei der Kalkulation der Kosten und Transparenz des Leistungsgeschehens schaffen - und damit ein wichtiges Element des Verbraucherschutzes bilden.

Derzeit sind diese Bedingungen nicht erfüllt. Küchenmeister wies darauf hin, dass die Anpassung der Gebührenordnungen etwa für die privatärztliche Behandlung an die medizinische und wirtschaftliche Entwicklung seit Jahren überfällig ist.

"Die geltenden Gebührenordnungen sind unstrittig veraltet und werden dem grundgesetzlich gesicherten Anspruch der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker auf ein angemessenes Honorar nicht gerecht."

Für den LFB-Präsidenten steht fest, dass an bestimmten Grundsätzen der Gebührenordnungen nicht gerüttelt werden darf. So dürften diese keine Elemente enthalten, die zu einer Einschränkung der freien Arztwahl führen.

Dies könnte etwa geschehen, wenn Patienten auf Vertragsärzte ihrer privaten Krankenversicherung festgelegt werden. "Die freie Arztwahl ist ein unverrückbares Merkmal einer freiheitlichen Gesellschaft", sagte Küchenmeister.

Er verwies auch auf die Beziehung und Vertragsgestaltung zwischen Patient und Heilberufler, die mit einem besonderen Vertrauensverhältnis verbunden ist und nicht durch Kapitalgeber oder Krankenversicherung gefährdet werden darf.

Ferner müssten Gebührenordnungen für Patient und Heilberufler klar und verständlich sein: "Diese Transparenz sichert die Akzeptanz der Gebührenordnungen und stellt die Grundlage für die Fortentwicklung der Behandlungsqualität dar."

Küchenmeister forderte die Bundesregierung auf, sich an die ordnungspolitischen Leitlinien zu halten. Von Bund und Ländern erwartet der LFB, den Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen durch den Abbau gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen zu reduzieren.

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