Ärzteschaft fordert Dialog bei Beratungen zum Versorgungsgesetz ein
Grundsätzlich begrüßt der Ärztetag Intention und Instrumente des Versorgungsgesetzes. Weil aber der Teufel im Detail steckt, wird ein enger Dialog gefordert.
Von Helmut Laschet
KIEL. Der Ärztetag hat am Mittwoch ein Positionspapier des Vorstandes der Bundesärztekammer zum Versorgungsgesez mit Modifikationen verabschiedet. Die Kernpunkte:
Bedarfsplanung: Befürwortet wird die Flexibilisierung der Planungsbereiche. Die Richtlinienkompetenz des Bundesausschusses soll sich auf eine Rahmenplanung begrenzen. Bei der Bedarfsanalyse soll neben der Demografie die Morbidität berücksichtigt werden. In einem anderen Antrag wird allerdings die vollständige Abschaffung der Bedarfsplanung gefordert.
Beteiligung der Kammern: Für die im Gesetz angelegte sektorenübergreifende Versorgungsplanung sollen die Ärztekammern einbezogen werden. Denn die Kammer sei Bindeglied zwischen allen Ebenen der ärztlichen Versorgung.
Nachwuchsförderung: Im Gesetz werden viele der von der Ärzteschaft entwickelten Vorschläge aufgegriffen. Vermisst wird jedoch eine konsequente Einbeziehung der ärztlichen Selbstverwaltung bei der Umsetzung. Aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Weiterbildung fordern die Kammern die Kompetenz für Koordination, Verbundweiterbildung und Evaluation. Das gelte für alle Fachgebiete.
Modellvorhaben zur Delegation: Diagnostik und Therapie müssten unter Arztvorbehalt bleiben. Der Anspruch auf Facharztstandard muss gewährleistet sein. Der Ärztetag plädiert für eine qualifikationsgebundene Ausschöpfung von Delegationsmöglichkeiten. Dabei solle die Chance der Modellvorhaben nach Paragraf 63 Absatz 3c SGB V genutzt werden. Eine neue nichtärztliche Versorgungsebene wird abgelehnt.
Spezialversorgung - kein Wettbewerbswildwuchs: In dieser neuen Versorgungsebene werden Chancen, aber auch Risiken gesehen. "Das Motto ,jeder, der kann, der darf‘ darf nicht zu Wettbewerbswildwuchs und unkontrollierter Mengenausweitung zu Lasten der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung führen."
Für die Teilnahme sollen strikte Qualitätskriterien gelten. Vorgeschlagen wird eine neutrale Stelle auf regionaler Ebene, die unter Beteiligung der Ärztekammer über die Zulassung von Krankenhaus-Fachärzten unter obligatorischer Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation entscheidet.
GBA-Struktur: Der Ärztetag sieht keine Repräsentanz der Klinikärzte im GBA. Deshalb müsse die Bundesärztekammer stimmberechtigt im GBA beteiligt werden.
Umgang mit Innovationen: Chancengleicher Zugang zu Innovationen bei Mittelknappheit erfordere Werteentscheidungen. Notwendig sei ein transparenter Diskurs über Werte und Prioritäten in der Medizin.