Baden-Württemberg: Zuschläge für Ärzte im Notfalldienst

Nachdem Notfalldienstpraxen an Kliniken durch die Kassen zusätzlich gestützt werden, beschlossen die Vertreter der KV Baden-Württemberg, auch für den übrigen organisierten Notdienst die Finanzierung aufzustocken.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Meldet Erfolge in der Honorarpolitik: Baden-Württembergs KV-Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Metke.

Meldet Erfolge in der Honorarpolitik: Baden-Württembergs KV-Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Metke.

© Dirk Wilhelmy

STUTTGART. Für Vertragsärzte, die am organisierten Notfalldienst in Baden-Württemberg teilnehmen, haben die KV-Delegierten am Mittwoch in Stuttgart mit großer Mehrheit eine Stützung beschlossen. Vertragsärzte sollen im dritten und vierten Quartal einen Zuschlag von 7,50 Euro je Behandlungsfall erhalten.

Zuvor war es der KV in Verhandlungen mit den Kassen gelungen, für die 43 Notfallpraxen an Krankenhäusern eine Strukturpauschale von ebenfalls 7,50 Euro je Behandlungsfall zu erreichen. Etliche der Notfallpraxen galten als akut finanziell gefährdet.

Man stelle mit der finanziellen Unterstützung sicher, "dass die Menschen auch künftig eine Notfallpraxis in ihrer Nähe haben", kommentierte AOK-Vorstandschef Dr. Rolf Hoberg, die Vereinbarung, die rückwirkend zum 1. Juli in Kraft tritt. .Auf eine weitere Förderung des gesamten Notfalldienstes wollten sich die Kassen aber nicht einlassen.

KV-Chef optimistisch für 2011

Hin- und hergerissen zeigte sich daher KV-Chef Dr. Norbert Metke, ob die Honorarlöcher durch KV-eigene Mittel gestopft werden sollten, da eigentlich die Kassen in der Pflicht seien.

Die Stützung im Umfang von rund 1,5 Millionen Euro pro Quartal werde das Honorar des einzelnen Arztes nicht mindern, versicherte er. So sei der Topf, der sich aus Honorarabzügen für Vertragsärzte speist, die ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, bereits mit über drei Millionen Euro gespeist, so der KV-Chef.

Metke zeigte sich optimistisch, dass 2011 in Baden-Württemberg das Honorarvolumen um mehr als vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigt. Dazu beitragen könnten auch Verträge, die Metke in Aussicht stellt.

So habe die Barmer GEK Interesse am Versorgungsvertrag für Kinder mit ADHS signalisiert, den KV und mehrere Betriebskassen vor rund zwei Jahren gestartet haben. Auch habe die Kasse angeboten, Pflegeheimbesuche zusätzlich mit 25 Euro pro Quartal zu unterstützen. Beide Vereinbarungen werden frühestens zum Oktober starten, berichtete Metke.

Mehrere Modelle zur Finanzierung des Notfalldienstes

Unterstützung erhielt KV-Vize Dr. Johannes Fechner von den Delegierten für den Plan, die Honorierung des Notfalldienstes neu zu ordnen. Das solle helfen, einen Ausgleich der Belastung zwischen Ärzten in Stadt und Land herzustellen, hieß es. Angesichts von nur knapp einem Drittel der Ärzte, die überhaupt Notfalldienst leisten, sei es sein Wille, alle Ärzte auch entsprechend finanziell heranzuziehen, sagte Fechner.

Zur Debatte stehen nun mehrere Modelle für die Finanzierung. So etwa ein Grundsockelbetrag, der ergänzt wird von einer Vergütung je Behandlungsfall oder aber eine Pauschale. Allerdings machten Delegierte auch deutlich, dass sie das Land mit in der Pflicht sähen, um die Sicherstellung zu gewährleisten.

Kollektiv- und Selektivverträge harmonisieren

Neu justieren wird die KV außerdem die Berechnung der Abschlagszahlungen für Vertragsärzte, die an Selektivverträgen teilnehmen. Der KV-Vorstand hat es sich auf die Fahnen geschrieben, das Verhältnis von Kollektiv- und Selektivverträgen zu harmonisieren.

Bislang war das Regelleistungsvolumen von Vertragsärzten, die an Selektivverträgen teilnehmen, im Zuge der Bereinigung oft drastisch gesunken. Grund dafür war, dass die Zahl der bei dem Arzt eingeschriebenen Patienten die Grundlage der Bereinigung bildete.

Ab dem vierten Quartal 2011 wird nur noch die Zahl der in Selektivverträgen behandelten Fälle Gegenstand der Bereinigung sein.

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