Gleiches Honorar für alle: KVen machen Druck

Immer mehr KVen schließen sich der NRW-Initiative an, die Honorare bundesweit anzugleichen. Unterstützung kommt von den Ersatzkassen - die stellen allerdings zwei Bedingungen.

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Immer mehr KVen unterstützen die Initaitive nach einem einheitlichen Honorar für Ärzte.

Immer mehr KVen unterstützen die Initaitive nach einem einheitlichen Honorar für Ärzte.

© Robert Kneschke / fotolia.com

BERLIN/MAINZ/POTSDAM (ami). Die Petition der KVen in Nordrhein-Westfalen findet immer mehr Unterstützer. Auch Brandenburg und Rheinland-Pfalz fordern eine bundesweite Angleichung der Honorare und rufen dazu auf, die Petition zu zeichnen.

Verständnis für diese Forderung haben nun die Ersatzkassen signalisiert. "Wir können uns das vorstellen", sagt der Abteilungsleiter Politik des Ersatzkassenverbands vdek Dr. Jörg Meyers-Middendorf.

Er nennt aber zwei Bedingungen: Die Kassen wollen für den Honorarausgleich zwischen den Regionen kein zusätzliches Geld bereitstellen. Und sie halten es für nötig, dass die ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) wieder eingeführt werden, damit die Morbidität abgebildet werden kann.

KV Brandenburg verschließt sich AKR nicht

Der Forderung nach einer Wiedereinführung der AKR verschließt sich zumindest die KV Brandenburg nicht. KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming hat kürzlich sein Bedauern geäußert, dass die erhöhte Morbidität der märkischen Versicherten nach dem Wegfall der AKR nicht mehr dargestellt werden kann.

"Ohne Dokumentation dessen, was wir tun, ist unser Honoraranspruch nur bedingt durchsetzbar", sagte Helming. Ähnlich sieht das die rheinland-pfälzische KV-Chefin Dr. Sigrid Ultes-Kaiser.

Ersatzweise "Mini-AKR" gefordert

Helming drückte seine Hoffnung aus, dass ersatzweise "Mini-AKR" kommen, die vergütet werden. Er forderte auch den brandenburgischen Ministerpräsidenten auf, "sich kraft seines Amtes auf Bundesebene lautstark und nachhaltig für eine angemessene Finanzierung der ambulanten Medizin einzusetzen."

In Brandenburg stehen laut KVBB pro Versichertem acht Euro weniger im Jahr zur Verfügung als im Durchschnitt. Auch Rheinland-Pfalz beklagt unterdurchschnittliche Vergütung und überdurchschnittliche Morbidität.

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