KBV stellt Bedeutung des Wirkstoffkatalogs heraus

BERLIN/NEU-ISENBURG (bee). In der Diskussion um den Medikamentenkatalog hat die KBV klargestellt, dass es sich nicht um eine "Positivliste" handelt.

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Seit bekannt ist, dass das Modellprojekt von KBV und ABDA ins Versorgungsstrukturgesetz aufgenommen werden soll, seien die Begriffe "Positivliste" und "Medikamentenkatalog" falsch verwendet worden, so die KBV in einer Pressemitteilung.

Bei dem Modell soll vor allem die mangelnde Compliance von Patienten, die mehr als fünf Wirkstoffe einnehmen müssen, verbessert werden.

Der Arzt verordnet einen Wirkstoff, der Apotheker wählt das Präparat aus. Laut KBV sollen mit dem Projekt schon 2014 rund 2,1 Milliarden Euro eingespart werden.

Der Medikamentenkatalog gebe "einen Behandlungskorridor vor und ist eine Art Leitplanke, den der Arzt bezüglich einer (...) Versorgungsentscheidung unterstützen soll". Durch den Katalog finde "keine Kompetenzerweiterung für den Apotheker statt", so die KBV in der Mitteilung.

Bereits Ende August erklärte der KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" die Wirkungen des Modells: Jede Arztpraxis sollte über alle Verordnungen hinweg eine Quote von 80 Prozent Leitstoffe und 20 Prozent Reservestoffe einhalten.

"Damit hätte ich absolut im Griff, dass die Ausgaben nicht steigen können", sagte Müller mit Blick auf das Thema Regresse.

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