Länder wollen Ärztegesetz zurechtstutzen

Der Bundesrat zerpflückt in seiner Stellungnahme das Versorgungsstrukturgesetz. Ein Beispiel: Die Länder wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung aus der Honorarverteilung weitgehend raushalten.

Florian StaeckVon Florian Staeck und Anno FrickeAnno Fricke Veröffentlicht:
Die Länderkammer hat zum Versorgungsgesetz viele Änderungswünsche und opponiert gegen zentrale Regelungsinhalte der Vorlage.

Die Länderkammer hat zum Versorgungsgesetz viele Änderungswünsche und opponiert gegen zentrale Regelungsinhalte der Vorlage.

© Brakemeier / dpa

BERLIN. Zu kurz gesprungen: Das ist der Kern der Stellungnahme des Bundesrats zum geplanten Versorgungsgesetz, das am Freitag erstmals im Bundesrat debattiert wird. Die Vorlage gilt allerdings als nicht zustimmungsbedürftig.

Mit ihrer Stellungsnahme wollen die Länder zentrale Regelungsinhalte wieder zurückdrehen, pochen auf mehr Regionalisierung und wollen zugleich die Macht etwa der KBV zurückdrängen. Ein Überblick:

Positiv für Ärzte ist die Position der Länder bei Verordnungsregressen. Bislang haben Klagen von Ärzten gegen Entscheidungen des Beschwerdeausschusses keine aufschiebende Wirkung.

Das soll sich ändern, fordert der Bundesrat: "Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Regressfestsetzungen kann im Einzelfall für die betroffenen Ärzte existenzgefährdend sein."

MVZ als Zwankapfel

Ermöglichen wollen die Länder, dass in bestimmten Regionen MVZ auch allein von Hausärzten gegründet werden können, die Einrichtungen müssen also nicht fachübergreifend sein.

Gelten soll dies in Planungsbereichen, die unterversorgt, von Unterversorgung bedroht oder in denen lokaler zusätzlicher Versorgungsbedarf besteht. Diese Option für ein Hausärzte-MVZ "macht die Tätigkeit in diesen Gebieten für Ärzte interessant", lautet die Begründung.

Auf Gegenkurs zur Koalition gehen die Länder bei der geplanten Beschränkung von MVZ auf die Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer GmbH. Aktiengesellschaften sollen dagegen künftig kein MVZ gründen dürfen.

Das gehe an der Versorgungswirklichkeit vorbei, urteilt der Bundesrat. In Sachsen etwa befänden sich die Hälfte der MVZ in der Trägerschaft von Kliniken. Und: Ohne diese MVZ gingen in einigen Regionen bei der ambulanten Versorgung die Lichter aus.

Honorarverteilung ist ein Thema

Die Regierung ermächtigt die KBV in einer "Soll"-Bestimmung, in Richtlinien Vorgaben zur Honorarverteilung zu machen. Das betrifft vor allem die Trennung der Vergütung in einen Haus- und einen Facharzttopf sowie die Mengensteuerung.

Das widerspricht dem Ziel einer weitgehenden Regionalisierung, moniert der Bundesrat. Er will die Macht der KBV auf eine "Kann"-Bestimmung zurückstutzen. So stand es ursprünglich auch im Referentenentwurf des Versorgungsgesetzes.

Bei der Honorarverteilung der Ärzte will der Bundesrat an einer entscheidenden Stelle wieder zum Status quo zurück. Die Koalition sieht im Paragraf 87b vor, dass die KVen die Honorarverteilung nur noch im "Benehmen" mit den Kassen festsetzen können. Das würde den Spielraum der KVen erweitern, da kein HVV mit den Kassen mehr erforderlich wäre.

Das lehnt der Bundesrat mit der Begründung ab, ein "Einvernehmen" mit den Kassen sei nötig, da die Honorarverteilung "in hohem Maße versorgungsrelevant" sei.

Die Länder wollen die Umsetzung von Hausarztverträgen sicherstellen. Bislang gilt, dass Klagen gegen einen Schiedsspruch die Umsetzung eines Hausarztvertrags nicht stoppen können. Das will die Koalition im Versorgungsstrukturgesetz ändern.

Der Bundesrat hält dies für problematisch und votiert dafür, dass der Vertragsinhalt auch im Falle einer laufenden Klage verbindlich bleibt, also umgesetzt werden muss.

Verständnis von Seiten der SPD-Gesundheitspolitikerin

Verständnis für die kritische Haltung der Länder äußerte die SPD-Gesundheitspolitikerin Dr. Carola Reimann. So sei zum Beispiel der geplante spezialärztliche Sektor nicht mit Geld hinterlegt, gleichzeitig gebe es keine Mengenbegrenzung. Darin sähen die Länder eine Lizenz zum Gelddrucken.

Einen ungesteuerten "dritten Sektor" wünscht sich auch Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Die Linke) nicht. Der ginge zu Lasten dfer allgemeinen Grundversorgung. Sie hoffe, dass der Bundesgesundheitsminister auf die einhellige Forderung der Länder nach neuen Verhandlungen darüber eingehe, sagte Tack.

Lava-KVen bemängelnt: Regionale Morbidität nicht berücksichtigt

Die Regionalisierung der Vergütungen stößt ebenfalls nicht auf Zustimmung. Die regionale Morbidität sei darin nicht berücksichtigt, finden acht in einem Zweckbündnis (Lava) zusammengeschlossene KVen.

Thüringens KV-Chefin Regina Feldmann sieht in der von den KVen unterstellten Verteilungsungerechtigkeit sogar einen Verfassungsbruch. Es werde erwogen juristisch dagegen vorzugehen, hatte sie im August angekündigt.

Lesen Sie dazu auch: Spezialarzt-Sektor: Länder für Aufstand gerüstet Wesiack: "Tod der Fachärzte" nicht in Sicht

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