Verband plädiert für Sozialleistungen aus einer Hand
FRANKFURT/MAIN (ras). Das deutsche Sozialleistungssystem ist für Familien, in denen Behinderte leben, kaum zu durchschauen - und dies, obwohl sie eigentlich besonders von den Leistungen profitieren sollten.
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Positionspapier AGJ: Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (Größe ca. 140 KByte)
Um dies zu ändern, hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) ein Positionspapier formuliert, in dem Korrekturen eingefordert werden. Das bisherige Gesetzesgestrüpp sei intransparent, heißt es.
Haben junge Menschen keine oder eine (drohende) seelische Behinderung, ist die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Wird eine geistige und/oder körperliche Behinderung diagnostiziert, muss die Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII vorrangig einspringen.
Zuständigkeitsstreitigkeiten oft zulasten der Kinder und Jugendlichen
In der Praxis führt diese Spaltung zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, die sich oft zulasten der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien auswirken, kritisiert die AGJ.
Der Verband spricht sich daher für eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aus und erläutert in dem Positionspapier die Auswirkungen einer Gesamtzuständigkeit auf die Betroffenen, die Jugend- und Sozialämter sowie auf die Träger der Behindertenhilfe.