Stoppschild fürs Hamsterrad in Baden-Württemberg

Knappes Geld, begrenzte Menge: Neue Honorarregeln in Baden-Württemberg sollen Umverteilungsorgien stoppen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Ab 1. Juli 2012 wird in Baden-Württemberg eine neue Honorarverteilung gelten.

Ab 1. Juli 2012 wird in Baden-Württemberg eine neue Honorarverteilung gelten.

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STUTTGART. Die künftige Honorarverteilung in Baden-Württemberg soll den Grundsätzen der größtmöglichen Kalkulationssicherheit und der Leistungsbegrenzung folgen.

Die Delegierten der Vertreterversammlung haben am Mittwoch mit großer Mehrheit einem entsprechenden Vorschlag des KV-Vorstandes zugestimmt. Fünf Delegierte stimmten dagegen, vier enthielten sich.

Ab 1. Juli 2012 wird in Baden-Württemberg eine neue Honorarverteilung gelten, die die KV im Benehmen mit den Kassen festlegen kann. Allerdings lässt der Gesetzgeber eine Steigerung der Gesamtvergütung um maximal 1,25 Prozent zu.

Es geht um Verteilung, nicht um einen Honorarzuwachs

Es gehe beim neuen HVM somit um die Verteilung, nicht um ein Mehr an Honorar, erinnerte KV-Chef Dr. Norbert Metke die Vertreter. Zudem müsse die KV berücksichtigen, dass die KBV den gesetzlichen Auftrag hat, Vorgaben zu machen - etwa zur Trennung der Gesamtvergütung zwischen Haus- und Fachärzten. Auch eine Mengenbegrenzung ist vorgeschrieben.

Angesichts einer weiter gedeckelten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung ließen sich planbare Honorare nur "durch eine Begrenzung der Leistungsmenge und ein Ende der Umverteilung" realisieren, sagte Metke.

"Wir wollen keine erneute Honorarumverteilung in und zwischen den Fachgruppen der jeweiligen Versorgungsebene", sagte der KV-Chef. Die "Wirrnisse und Existenzangst" in Folge der Honorarreform im Jahr 2009 dürften sich nicht wiederholen, forderte Metke.

Ausgangspunkt des neuen HVM solle der Honoraranteil der einzelnen Fachgruppen im Jahr 2011 in Euro als sogenannter Fachgruppentopf sein.

Verhindern will das Konzept des Vorstands eine weitere Umverteilung zwischen den Fachgruppen durch Faktoren wie etwa Fallzahlanstieg, Mindestquote bei freien Leistungen oder durch weitere Praxisbesonderheiten. "Jeder Fallzahlanstieg schwächt das RLV und stärkt das Hamsterrad aller", mahnte Metke.

Evolution statt Neuanfang bei der Mengenbegrenzung

Der Vorschlag des Vorstands votiert auch dafür, die bereits existierenden Instrumente der Mengenbegrenzung, also beispielsweise RLV oder qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) "evolutionär" fortzuschreiben. Alternativ hätte eine Mengenbegrenzung völlig neu geregelt werden müssen - RLV, QZV und Co. hätten dann neue Namen erhalten.

Dass diese Grundsätze eines neuen HVM in der konkreten Umsetzung berufspolitischen Sprengstoff bergen können, machte KV-Geschäftsführerin Susanne Lilie klar. Das gilt beispielsweise für die Begrenzung der Fallzahlentwicklung.

Hier sieht der Vorstandsvorschlag vor, nur einen Zuwachs von drei Prozent des Fachgruppenschnitts zuzulassen. Dabei sollen nur wenige Ausnahmen gelten (etwa für Jungpraxen oder Arztgruppen mit durchschnittlich weniger als 150 Fällen).

Ein anderes Konfliktfeld sind Zuschläge für Kooperationen. Es gebe Arztgruppen, in denen über 20 Prozent des Honorartopfs verwendet wird, um Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) zu fördern, erinnerte Lilie. Der Vorstand will diese Umverteilung zurückfahren. So soll etwa der Zuschlag für standortgleiche fach- und schwerpunktgleiche BAG auf zehn Prozent beschränkt werden.

Für standortübergreifende BAG soll es gar keinen Zuschlag geben. Andere konfliktträchtige Baustellen sind die Vergütung der Psychotherapie oder der Vorwegabzug für das Labor.Als nächstes soll das Konzept mit Fachausschüssen und Berufsverbänden debattiert werden.

Metke machte klar, dass der Ball nun bei den Vertretern liegt: "Der Vorstand hat die Weisheit bei der Honorarverteilung nicht gepachtet", so der KV-Chef. Bis Mitte April muss die KV-Verwaltung einen konkreten Vorschlag ausarbeiten, am 9. Mai wollen die Vertreter dann abschließend den HVM beraten.

KV macht den Weg frei für schnelle Bereinigung

Die KV Baden-Württemberg regelt die Vergütungsbereinigung bei Selektivverträgen nach Paragraf 73 c SGB V teilweise neu. Die "situative Bereinigung" soll helfen, Probleme durch die langen Lieferfristen von Daten zu verhindern. Bislang ist oft die Behandlung eines Patienten beim Facharzt beendet, bevor die Einschreibung wirksam wird. Die situative Bereinigung gilt daher - ergänzend zum bisherigen Verfahren - nur im Einschreibe- und maximal in einem Folgequartal. Dabei wird der Bereinigungsfallwert 1:1 vom RLV des situativ abrechnenden Facharztes abgezogen.

Prämisse des neuen Verfahrens sei, dass die Vergütungsbereinigung unter keinen Umständen zu Lasten von Fachärzten geht, die Patienten in der Regelversorgung behandeln, erläuterte KV-Chef Dr. Norbert Metke den KV-Delegierten am Mittwoch in Stuttgart. Die Vertreterversammlung billigte mit großer Mehrheit die neuen Grundsätze für die Vergütungsbereinigung.

Bei der situativen Bereinigung wird je Arztgruppe ein Fallwert aus Regelleistungsvolumen, QZV und freien Leistungen des jeweiligen Bereinigungsquartals ermittelt. Fachärzte, die an diesem Bereinigungsverfahren teilnehmen wollen, dürfen in dem kompletten (Einschreibungs-)Quartal keine Leistungen für Patienten, die sie im Rahmen eines Selektivvertrags behandeln, über die KV Baden-Württemberg abrechnen, erläuterte Metke. Ausnahmen gelten nur für den Notfalldienst und für belegärztliche Leistungen.

Greifen soll das neue Verfahren ab April für die Vergütungsbereinigung bei den AOK-Facharztverträgen für Kardiologen und Gastroenterologen. Voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2012 könne dann auch der PNP-Vertrag für Psychotherapeuten und Neurologen in die neue Regelung einbezogen werden, hieß es.

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