Hintergrund

Wenn Kooperation zur Korruption wird

Zuweisung gegen Entgelt ist Ärzten verboten. Doch die Grenzen zur erlaubten Kooperation sind fließend.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Nicht nur bei der Überweisung könnte für Ärzte künftig Vorsicht geboten sein, entscheidet der BGH, dass Ärzte Erfüllungsgehilfen der Kassen sind.

Nicht nur bei der Überweisung könnte für Ärzte künftig Vorsicht geboten sein, entscheidet der BGH, dass Ärzte Erfüllungsgehilfen der Kassen sind.

© Klaus Rose

Der niedergelassene Arzt verordnet einer Patientin Physiotherapie und verweist sie gleich an den Therapeuten, der im selben Haus arbeitet.

Als die Frau sagt, dass sie lieber woanders hingehen möchte, kontert der Mediziner, dass sie dann weniger Anwendungen verschrieben bekäme und gar nicht erst wegen einer neuen Physiotherapie-Verordnung zu ihm zu kommen brauche.

Die Patientin hat sich beschwert, der Fall ist bei der "Arbeitsgruppe gegen Abrechnungsbetrug" (argab) gelandet, an der sich 13 BKKen beteiligen.

"Wirtschaftliche Interessen der Leistungserbringer sind legitim, sie dürfen aber kein Kriterium für eine Zusammenarbeit sein", sagte argab-Leiterin Holle Grote bei den "1. Münsterischen Gesprächen zum Gesundheitsrecht".

Brauchen Ärzte einen Kodex für die Pharmaindustrie?

Die überwiegende Mehrzahl der Ärzte verhält sich nach Grotes Erfahrung korrekt. Es sei schwer, den schwarzen Schafen das Handwerk zu legen, weil es wenig Transparenz und wenig Kontrollmechanismen gibt, sagte Grote.

Die Rechtsanwältin hält einige Maßnahmen für sinnvoll, um Abhilfe zu schaffen: die verpflichtende Offenlegung von Kooperationsvereinbarungen, die Einrichtung eines Kooperationsregisters bei den Zulassungsausschüssen und die Entwicklung eines Kodex für Ärzte nach dem Beispiel der Pharmaindustrie.

"Wenn uns unerlaubte Zuweisungen bekannt werden, gibt es Sanktionen", sagte Dr. Klaus Reinhardt, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und die Änderungen in der Berufsordnung hätten den Ärzten vielfältige neue Möglichkeiten eröffnet - allerdings verbunden mit vielen Unsicherheiten.

"Es ist wichtig, dass man da klare Punkte setzt", so Reinhardt

Sollte der Bundesgerichtshof die niedergelassenen Ärzte als Amtsträger oder Beauftragte der Krankenkassen einstufen, könnte das negative Folgen haben, fürchtet Reinhardt. "Es stellt das Arzt-Patienten-Verhältnis auf freiberuflicher Ebene in Frage und schwächt es."

Verträge zur integrierten Versorgung können viele Formen der Zusammenarbeit auf eine sicherere Basis stellen, glaubt Reinhardt.

"Durch die Teilnahme der Krankenkassen fließt ein Teil der erzielten Effizienzreserven an die Beitragszahler zurück." Außerdem seien den Patienten, die sich aktiv einschreiben, die Kooperationsstrukturen bewusst.

Ambulante und stationäre Kooperation braucht klare Regeln

Auch der langjährige Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Rudolf Kösters sieht die Verträge zur integrierten Versorgung als gutes Mittel, um unstatthafte Vorteils nahmen im Gesundheitswesen zu begrenzen. "Ich hätte mir gewünscht, dass die integrierte Versorgung im Versorgungsstrukturgesetz mehr gepusht worden wäre."

Für die Zusammenarbeit des ambulanten und des stationären Sektors seien klare rechtliche Vorgaben notwendig, forderte Kösters. Skeptisch sieht er allerdings die neuen gesetz lichen Regelungen zur vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus.

2008/2009 habe es einen richtigen Boom auf diesem Gebiet gegeben und einigen Missbrauch. Die dann eingerichteten Clearingstellen hätten - präventiv - für eine Beruhigung gesorgt.

"Ich habe Sorge, dass das Rennen jetzt wieder los geht", sagte Kösters.

Politiker schauen genau hin

Die Politik werde die Entwicklung in diesem Bereich genau beobachten, kündigte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn an. "Es wäre falsch, wenn das Zuweiserpauschalen Tür und Tor öffnet", sagte er.

Wenn sich zeige, dass die vor- und nachstationäre Behandlung vor allem genutzt werde, "um Schmuh zu machen", werde die Regelung im Zweifelsfall auch wieder zurückgenommen.

Grundsätzlich wolle die Politik die Kooperation im Gesundheitswesen fördern. Notwendig seien aber Rahmenbedingungen, die klar die Wahlfreiheit der Patienten und die gute Versorgung in den Mittelpunkt stellen und nicht die monetären Interessen der Leistungserbringer, betonte Spahn.

"Wir müssen das Thema Kooperation verlässlicher regeln", räumte er ein.

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