Erste KV kippt die RLV

Für viele Ärzte waren die Regelleistungsvolumen schlicht ein Ärgernis. Seit Jahresanfang können die KVen auf sie verzichten. Die erste hat das jetzt getan - und kehrt zurück zu Individualbudgets.

Veröffentlicht:
Das waren noch Zeiten: Rheinland-Pfalz verabschiedet sich jetzt von RLV.

Das waren noch Zeiten: Rheinland-Pfalz verabschiedet sich jetzt von RLV.

© hans12 / fotolia.com

MAINZ (reh). Die Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in ihrer jüngsten Sitzung einen neuen Honorarverteilungsmaßstab mit wegweisendem Charakter beschlossen: Bereits ab April sollen in dem KV-Gebiet die Regelleistungsvolumen (RLV) neuen Individualbudgets weichen.

Damit ist die KV RLP nicht nur die erste KV, die die RLV-Systematik abschafft, sondern bislang auch die erste Standesvertretung, die schon ab April eine neue Honorarsystematik umsetzen will.

Das funktioniere so schnell, weil die Vertreterversammlung bereits im September vergangenen Jahres in einer Klausurtagung mit den Grundzügen der neuen Honorarverteilung vertraut gemacht worden sei, erklärt die KV RLP.

Aber sicherlich auch, weil die KV das Rad nicht neu erfindet: Denn ab April gelten Individualbudgets mit einer Mengenbegrenzung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge des Vorjahresquartals.

Damit nutzt die KV RLP wieder die Systematik vor der Einführung der RLV im Jahr 2009. Möglich macht es das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG), denn das hat die Honorarverteilung wieder in die Hände der KVen gelegt - die gesetzliche Pflicht zu den RLV wurde dabei gestrichen.

Vorarbeiten bereits im vergangenen Jahr

Wobei die Kassen nach dem VStG dem neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) nicht mehr zwingend zustimmen müssen. Sie müssten lediglich ins Benehmen gesetzt werden, berichtet die KV RLP.

Dabei ist die schnelle Umsetzung der Individualbudgets keine Überraschung. Schon im Dezember hatte die KV RLP dieses Vorhaben gegenüber der "Ärzte Zeitung" angekündigt.

Praxisschwerpunkte werden laut der KV RLP über die Individualbudgets bereits abgebildet.

Neu ist aber, dass bei Haus- und Fachärzten der Grundversorgung die Grundpauschalen vorweg mit einem weitgehend festen Punktwert von 3,7 Cent im hausärztlichen und 3,2 Cent im fachärztlichen Bereich vergütet werden sollen.

Die Vorsitzende der KV RLP, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser bewertet die Novellierung positiv: "Honorarsteigerungen können nun wieder in vollem Umfang an die Praxen weitergegeben werden."

Allerdings räumt sie ein, dass bei einer unverändert gedeckelten Honorarmenge auch Honorarveränderungen zwischen den Fachgruppen möglich seien. "Eine Honorarklammer von fünf Prozent soll jedoch größere Verwerfungen verhindern."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zurück zu den Ursprüngen

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“