Gefährlicher Spezialarzt-Sektor?

Der Berufsverband der Internisten schlägt Alarm: Er befürchtet beim neuen Spezialfacharzt-Sektor eine Hinterzimmerpolitik im GBA zugunsten der Kliniken. Vertragsärzte könnten etwa durch die Kachelhöhe benachteiligt werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Wesiack und Spies sehen ASV-Gefahren für Internisten.

Wesiack und Spies sehen ASV-Gefahren für Internisten.

© BDI

BERLIN. Die Größe des Operationssaales, die Kachelhöhe, Diagnosetechnik, die Zahl der Ärzte und Krankenschwestern sowie ihr Ausbildungsstand: In den kommenden Monaten beraten Vertreter der niedergelassenen Ärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen, die Unabhängigen Mitglieder sowie Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) darüber, nach welchen Qualitätsvorgaben die neue Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) arbeiten soll.

Die genannten sind nur einige wenige davon. Der Knackpunkt dabei ist, dass die Voraussetzungen in Kliniken und bei den niedergelassenen Ärzten vergleichbar sein sollen.

Ärzte müssen aktiv werden

"Man kann sich vorstellen, dass man bei diesen Definitionen die Vertragsärzte durchaus benachteiligen kann", sagte BDI-Vize Dr. Hans-Friedrich Spies in Berlin. Unter anderem bauliche Vorgaben könnten die neue Versorgungsform für Niedergelassene uninteressant machen.

Es verstärke sich der Eindruck, dies sei ein Feld, das in den Hinterzimmern des Bundesausschusses erledigt werden solle.

Der zweite Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten fordert daher im Namen seines Verbandes die Vertretungen der Vertragsärzte auf, sich im Vorfeld mit Kassen und Krankenhäusern zu verständigen, um einen "Verteilungskampf über die Qualitätsvorgaben" zu verhindern. Der BDI habe seine Bedenken bereits der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgetragen.

Es komme auf jedes Wort in den Formulierungen dieser Qualitätsvorgaben an, warnt Spies. Die Verhandlungen müssten von Leuten geführt werden, die wüssten, worauf es bei solchen Formulierungen ankomme. Das sei keine Randbaustelle.

KVen fürchten Anteile bei Verwaltungskosten

Zwei Beispiele: Wenn Vertragsärzte künftig in den Räumen einer Klinik als Spezialfachärzte tätig werden wollten, sollen die Qualitätsvorgaben dies auch zulassen und die spezialfachärztliche Arbeit in Kliniken zum Beispiel nicht auf "angestellte" Ärzte beschränken.

Niedergelassenen Ärzten dürfe die Teilnahme an der neuen Versorgungsform nicht unmöglich gemacht werden, weil die baulichen Vorgaben nur in Krankenhäusern, kaum aber in Arztpraxen umgesetzt werden könnten.

Spies wittert noch weitere Gefahren für die Vertragsärzte im Entstehungsprozess des neuen Sektors. Nicht alle Vertreter der niedergelassenen Ärzte seien daran interessiert, den dafür qualifizierten Vertragsärzten reibungslosen Zugang zur ASV einzuräumen, unterstellt Spies.

Gegenwind komme von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie fürchteten um Anteile ihrer Verwaltungskosten. Die Spezialfachärztliche Versorgung soll nach einer Übergangsphase direkt mit den Kassen und nicht über die KVen abrechnen.

Konkrete Aussagen dazu aus den KVen erhielt die "Ärzte Zeitung" am Montag nicht. Herauszuhören war aber Verwunderung: Es sei nicht bekannt, dass Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem 116 b diskutiert würden, hieß es in KV-Kreisen.

Grundsätzlich stehen die Internisten der Spezialfachärztlichen Versorgung positiv gegenüber.

Die neue Versorgungsform werde nicht dazu führen, dass Ärzte 116 b-Patienten bevorzugten, weil sie deren Behandlung mit den Kassen direkt in Euro und Cent abrechnen könnten. "Wir denken ärztlich", sagte BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack.

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