Bahr will Ärzte vor Regressen schützen

Beratung vor Regress - diese Regel gilt spätestens seit Anfang des Jahres. Nun kündigt Gesundheitsminister Bahr in der "Ärzte Zeitung" an, dass sie auch für laufende Prüfungen gelten soll. Der KBV geht das nicht weit genug.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
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BERLIN. Unverhofft kommt oft: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die niedergelassenen Ärzte in der Republik vor Regressen besser schützen.

Er setzt sich dafür ein, dass das Prinzip "Beratung vor Regress" auch für bereits laufende Richtgrößen-Prüfungen gilt.

"Ich will, dass die Neuregelungen zu Regressen schnell wirken und die Situation verbessern", sagte Bahr der "Ärzte Zeitung".

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde das Prinzip "Beratung vor Regress" gestärkt.

"Schon die Drohung eines Regresses ist für viele Betroffene eine Belastung, selbst wenn es nachher nicht zum Vollzug kommen sollte", so Bahr.

Die Lösung "Beratung vor Regress" solle jedoch nicht erst in ferner Zukunft wirken. Deshalb habe das Ministerium in einem Gespräch mit den Prüfungsstellen klargestellt, dass "die Beratung vor Regress sofort für die laufenden Verfahren gilt", so Bahr.

Anwendung nur wenn noch kein Beschluss vorliegt

Das geht auch aus einem Brief aus dem Ministerium hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Demnach soll durch die individuelle Beratung der Ärzte eine wiederholte Überschreitung des Richtgrößenvolumens vermieden werden.

"Vor dem Hintergrund dieses Gesetzeszweckes ist es nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit vertretbar, die neue Vorschrift auch für laufende Prüfverfahren anzuwenden" heißt es in dem Brief.

Dort wird die frohe Botschaft jedoch etwas eingeschränkt: Der Grundsatz, die Ärzte zunächst zu beraten statt zu bestrafen, könne nur dann angewandt werden, solange zum 1. Januar 2012 noch kein Beschluss der Prüfungsstelle vorlag und noch kein Erstattungsbetrag festgelegt worden sei.

Zudem seien die Prüfungskriterien nicht verändert worden, sondern "lediglich das Verfahren". Künftig werde bei erstmaliger Überschreitung des Richtgrößen-Volumens um mehr als 25 Prozent nicht sofort ein Erstattungsbetrag festgesetzt.

Stattdessen müssten die Ärzte zunächst beraten werden, danach ergehe lediglich ein Feststellungsbescheid, ohne eine Erstattungssumme zu nennen.

KBV fordert komplette Abschaffung

Eine weitere Einschränkung: Zufälligkeitsprüfungen seien von dieser Regelung ausgenommen, heißt es in dem Brief. Diese umfassen unter anderem die Abrechnungen vorgelegter Leistungsvolumen, Krankenhauseinweisungen und Überweisungen.

Mit dem Arzneimittelmarkt-Neurordnungsgesetz wurde darüber hinaus festgelegt, dass ein erstmaliger Regress höchstens 25.000 Euro betragen darf.

Die KBV begrüßt es, dass der Grundsatz "Beratung vor Regress" bereits jetzt gelten soll. Allerdings geht der Körperschaft das noch nicht weit genug.

Die KBV fordert weiterhin die komplette Abschaffung der Regresse. "Nach wie vor ist das Risiko ein Hinderungsgrund für Ärzte, sich niederzulassen", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Erleichterung für Ärzte

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