Ärzte können Daten ihrer Krebspatienten abrufen
STUTTGART (fst). Seit Anfang Mai können Ärzte in Baden-Württemberg, die Fälle an das Krebsregister des Landes melden, auch Behandlungs- und Verlaufsdaten ihre Patienten abrufen.
Veröffentlicht:Die Patienten würden von der verbesserten Datenlage der Ärzte profitieren, da Therapie und Nachsorge besser dem bisherigen Krankheitsverlauf angepasst werden könnten, hieß es.
Mit der Klinischen Landesregisterstelle verfüge der Südwesten als erstes Bundesland zusätzlich zur epidemiologischen auch über eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung.
Dadurch werde auch eine onkologische Qualitätssicherung, die auf Einrichtungen bezogen ist, möglich.