KV Sachsen fordert Psycho-Vergütungstopf
Weil die Ausgaben für Psychotherapie steigen, fordert die KV in Sachsen, dass sie aus der Gesamtvergütung herausgenommen werden soll. Damit liegt sie auf einer Linie wie die KBV.
Von Thomas Trappe
DRESDEN. Die KV Sachsen unterstützt die Bestrebung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), psychotherapeutische Leistungen ab 2013 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren.
Bei der jüngsten Sitzung der Vertreterversammlung in Dresden brachten die Delegierten eine Resolution auf den Weg, mit der der Entschluss der KBV vom 26. April ausdrücklich unterstützt wird.
Ergänzend heißt es: "Die Vertreterversammlung stellt klar, dass die notwendige psychotherapeutische Versorgung Teil des Leistungskatalogs der GKV bleiben muss."
Dr. Stefan Windau, Vorsitzender der KV-Vertreterversammlung, betonte gegenüber der "Ärzte Zeitung", dass die Resolution sich nicht gegen die Psychotherapeuten in der KV Sachsen wende, "im Gegenteil, wir bekennen uns zu dieser Leistung".
An den Grenzen angelangt
Es müsse aber berücksichtigt werden, dass immer mehr psychotherapeutische Behandlungen genehmigt werden.
"Das ist für uns als KV kein Problem. Allerdings ist die Finanzierung dieser Leistung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht alleine der KV überlassen werden. Wir sind da an unsere Grenzen gekommen", sagte Windau.
Er erklärte, dass die KV nicht unbegrenzt für Psychotherapie zahlen wolle: "Alles, was neu dazu kommt, muss aus einem dritten Vergütungstopf bezahlt werden." Es gehe dabei auch um Transparenz.
Durch die jetzige Regelung werde der überdurchschnittliche Anstieg bei den Psychotherapeuten der Facharztgruppe insgesamt zugerechnet und so steige auch dort der Kostendruck.
2010 wurden 1,5 Milliarden Euro für Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung ausgegeben.