Hausärzteverband erfreut über Sachverständige

BERLIN (chb). Der Deutsche Hausärzteverband betrachtet das Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen als Rückenwind für die hausarztzentrierte Versorgung.

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Gleichzeitig fordert er, die im Paragraf 73b Abs. 5a vorgesehenen ökonomischen Beschränkungen beim Abschluss von Hausarztverträgen aufzuheben.

Dieser Absatz schreibt unter anderem vor, dass beim Abschluss von Hausarztverträgen auf die Beitragssatzstabilität zu achten ist.

Diese sei vor allem gegeben, "wenn die Vertragsparteien vereinbaren, dass der rechnerisch durchschnittliche Fallwert nicht den sich in den KV ergebenden rechnerischen durchschnittlichen Fallwert aller an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte überschreitet".

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