Barmer GEK: Bedarfplanung bitte so lassen

Ärzte aufs Land: mit der kleinteiligen Bedarfsplanung soll das besser gelingen. Der Vizechef der Barmer GEK nennt das "Blödsinn". Er würde stattdessen mehr auf Agnes setzen.

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Wo ist der Arzt?

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© Stephan Jansen / dpa

DEGGENDORF (sto). Lücken in der ambulanten Versorgung könnten nach Ansicht der Barmer GEK auch durch den vermehrten Einsatz von nicht-ärztlichen Heilberufen geschlossen werden.

Das Agnes-Modell und vergleichbare Projekte sowie Fahrdienste, die die Patienten aus unterversorgten Gebieten in die Zentren bringen, seien durchaus geeignet, Versorgungslücken zu schließen, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, beim Barmer GEK Forum 2012 in Deggendorf.

Dass die Bedarfsplanung flexibilisiert und regionalisiert werden soll, sei unstrittig. "Als bundesweite Kasse hätten wir aber gern bundeseinheitliche Regelungen", sagte Schlenker.

Kleinteilige Planungen seien "Blödsinn", weil sie Bedarfe schaffen, wo es keine gebe. "Lassen wir es doch bei der bisherigen Bedarfsplanung", sagte Schlenker.

Wichtiger seien konkrete Maßnahmen für den Einzelfall, die von der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und der Regierung ergriffen werden.

Geförderte Niederlassung

In Bayern gebe es nach den nackten Zahlen derzeit keine Unterversorgung, erklärte die Leitende Ministerialrätin im Bayerischen Gesundheitsministerium, Gabriele Hörl.

Allerdings konzentriere sich die medizinische Versorgung zunehmend in den größeren Städten der Landkreise, so dass Patienten zum Teil längere Fahrzeiten haben.

Vor dem Hintergrund der absehbaren demografischen Entwicklung habe die Landesregierung jetzt mehrere staatliche Förderprogramme aufgelegt, die den Strukturwandel unterstützen und die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft sicherstellen sollen, berichtete Hörl.

So können künftig beispielsweise Ärztehäuser mit besonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen oder Gemeinschaftspraxen, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden, mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden.

Die Gründung oder Übernahme von Hausarztpraxen in Gebieten, in denen es nicht genügend junge Ärzte gibt, werde mit 60.000 Euro gefördert, berichtete Hörl.

Voraussetzung sei unter anderem, dass sich der Hausarzt in einem Ort mit maximal 25.000 Einwohnern niederlässt und sich verpflichtet, dort mindestens fünf Jahre als hausärztlicher Vertragsarzt tätig zu sein.

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