Notdienst vor dem Kollaps: Alarm in Bayern

Katastrophale Zustände in Bayern: Die KV warnt vor einem Zusammenbruch des Bereitschaftsdienstes - und fordert von den Kassen mehr Geld. Schlimmstenfalls könnte sogar die Notarztdienst zusammenbrechen.

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Tatütata: Honorarsorgen machen auch den bayerischen Notärzten zu schaffen.

Tatütata: Honorarsorgen machen auch den bayerischen Notärzten zu schaffen.

© HRSchulz / imago

MÜNCHEN (sto). Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Bayern steht vor dem Kollaps und auch der Notarztdienst ist gefährdet.

Doch die Kassen weigern sich beharrlich, mehr Geld für Veränderungen der Infrastruktur bereitzustellen. So der Tenor der dringlichen Vertreterversammlung der KV Bayerns (KVB).

Die Honorarverhandlungen für das laufende Jahr stehen trotz positiver Finanzentwicklung bei den Kassen unter dem Spardiktat des Gesetzgebers, berichtete KVB-Vorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz.

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) erhöhe sich 2012 nur um 1,25 Prozent.

Zur Förderung der Bereitschaftspraxen seien die Kassen bereit, ab dem zweiten Quartal einen Zuschlag von zehn Euro und im dritten und vierten Quartal von fünf Euro je Fall zu bezahlen. Angesichts der anstehenden Probleme sei das aber nicht ausreichend, so Krombholz.

Honoraranpassungen nötig

Ziel einer Reform der Bereitschaftsdienstordnung sei eine Verringerung der Dienstgruppen von 481 auf 177 Gruppen und eine Erhöhung der Bereitschaftspraxen von 40 auf 109.

Voraussetzungen dafür seien Honoraranpassungen, die Angleichung der Wegepauschalen, eine Erstattung der tatsächlichen Sachkosten sowie eine Anschubfinanzierung für die neuen Bereitschaftsdienstpraxen. Aus der MGV könne das nicht bezahlt werden, sagte Krombholz.

Auch die Verhandlungen für den Notarztdienst laufen schleppend, berichtete der KVB-Vize Dr. Pedro Schmelz. In diesem Bereich sei seit 2009 ein Defizit von rund elf Millionen Euro aufgelaufen.

"Wenn die Notärzte nicht angemessen vergütet werden, fahren die nicht mehr", sagte Schmelz.

Aus wirtschaftlichen Gründen hat die VV eine Absenkung der Vergütung der im Notarztdienst erbrachten Leistungen ab dem vierten Quartal beschlossen, da die Ausgaben nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind.

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