Pflegereform

Bundesrat will Reset drücken

Am heutigen Freitag berät der Bundesrat über die Pflegereform von Minister Bahr. Das Gesetz könnte im Vermittlungsausschuss landen - vor allem wegen der geplanten private Zusatzversicherung.

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Pflege, darum kümmern wir uns - am Freitag auch der Bundesrat.

Pflege, darum kümmern wir uns - am Freitag auch der Bundesrat.

© Rainer Jensen / dpa

BERLIN (fst). Der Bundesrat soll in seiner Sitzung am Freitag gegen die Reform der Pflegeversicherung stimmen, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hat.

Das empfiehlt der Gesundheitsausschuss der Länderkammer dem Bundesratsplenum und schlägt vor, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Zur Begründung heißt es, das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung werde "seinem Namen nicht gerecht", da es "hinter den Notwendigkeiten" zurückbleibe, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Besonders kritisiert wird, dass die schwarz-gelbe Koalition keinen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführt - obwohl die Ergebnisse der entsprechenden Kommission von einem breiten Konsens getragen waren.

Gesundheitsausschuss: Zu wenige Kompetenzen für die Kommunen

Die geplante Beitragssatzerhöhung sichere die Ausgaben nur zum Jahr 2015. An Stelle einer nachhaltigen Finanzierung durch eine Bürgerversicherung, setze die Koalition auf das "untaugliche Konzept" einer privaten Pflegezusatzversicherung.

Auch vermisst der Gesundheitsausschuss zusätzliche Kompetenzen für die Kommunen. Diese hätten die Aufgabe, die Entwicklung quartiersnaher Versorgungsangebote für Pflegebedürftige zu begleiten. Schwarz-Gelb erkenne nicht, dass "Pflege und Pflegepolitik mehr ist als die Pflegeversicherung".

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte bei der Abstimmung im Bundestag Ende Juni die Reform mit dem Hinweis verteidigt, man konzentriere sich darauf, "die Familien in Deutschland zu stützen, die die Hauptlast der Pflege tragen".

Angehörige und Pflegebedürftige bekämen in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Die Pflegereform ist ein Einspruchsgesetz - der Bundestag kann das Veto der Länderkammer mit der Koalitionsmehrheit zurückweisen.

Wohl keine Einwände bei neuer Arzneimittel-Vorschrift

Grünes Licht will der Bundesrat dagegen beim Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften geben. Umgesetzt wird hiermit eine EU-Richtlinie, die vor allem das Eindringen gefälschter Arzneimittel in die Lieferkette verhindern will.

Der Gesundheitsausschuss will eine Entschließung des Bundesrates erreichen, da das Gesetz auch die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel nachjustiert.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, nach zwei Jahren über Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von neuen Arzneimitteln zu berichten.

Zur Begründung heißt es, die Offenlegung eines Rabatts werde "voraussichtlich durch Preisreferenzierung zu einer Preiserosion in anderen Ländern führen".

Dies könne für Patienten bedeuten, "dass sie wichtige Innovationen nicht erhalten".

Bayerns Vorschlag zur Kollektivhaftung

Beraten - und an die Ausschüsse überweisen - wird der Bundesrat am Freitag auch den Vorschlag Bayerns für eine weitere Entschließung der Länderkammer. Darin verlangt der Freistaat, der Bund solle die Kollektivhaftung von Kliniken bei Leistungssteigerungen für 2013/2014 abschaffen.

Anderenfalls seien allein für die bayerischen Krankenhäuser Abzüge beim Landesbasisfallwert in Höhe von rund 50 Millionen Euro zu befürchten.

Das sei ungerecht, da die Hälfte der Kliniken gar keine Leistungsausweitungen verzeichne, heißt es im Entschließungsvorschlag.Zudem will Bayern erreichen, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen beim Orientierungswert voll berücksichtigt werden.

Zur Erläuterung heißt es, die Schere zwischen Einnahmen und Kosten gehe immer weiter auf: Die Finanzierungslücke betrage im laufenden Jahr in Bayern 130 Millionen Euro, bundesweit 900 Millionen Euro.

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