Korruptionsvorwurf

Dryden will Kassen-Studie sehen

Kurz vor dem Ärztetag in Nürnberg hatten die Krankenkassen für Ausehen gesorgt: Ärzte seien bestechlich, so der Tenor einer von ihnen beauftragten Studie. Für den KVWL-Chef ein Affront - er verlangt Beweise.

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KV-Chef Dryden: Wer keine Beweise vorlegt, macht sich schuldig.

KV-Chef Dryden: Wer keine Beweise vorlegt, macht sich schuldig.

© KVWL

DORTMUND (iss). Die Krankenkassen sollen endlich Belege dafür liefern, dass niedergelassene Ärzte im großen Stil für Zuweisungen finanzielle Vergünstigungen verlangen.

Das hat der Vorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Wolfgang-Axel Dryden gefordert.

"Haben die Kassen eindeutige Informationen über Fehlverhalten, so sind sie verpflichtet, diese uns und gegebenenfalls auch der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen", sagte Dryden bei der KVWL-Vertreterversammlung in Dortmund. "Wer dies unterlässt, macht sich schuldig!"

Es sei Teil der rüden Affrontpolitik des GKV-Spitzenverbands, dass Vorstandsmitglied Gernot Kiefer just zu Beginn des Ärztetages in Nürnberg öffentlich Ergebnisse einer noch nicht veröffentliche Studie des "Economy and crime research center" der Universität Halle bekannt gab, sagte Dryden.

Laut der Untersuchung kassiert ein nicht unerheblicher Anteil der Vertragsärzte Prämien für Zuweisungen.

"Was als Vorveröffentlichung einer noch nicht abgeschlossenen Studie medienwirksam in Szene gesetzt wurde, hat bis heute keine Konsequenzen", kritisierte Dryden.

Weder sei die endgültige Studie bekannt, noch hätten die Kassen der KV als disziplinarisch zuständiger Körperschaft Ross und Reiter genannt.

"Das löst Zweifel aus, sowohl an der Studie als auch an der ernsthaften Besorgnis der Krankenkassen in Richtung Korruptionsvermeidung."

Dryden appellierte an die Kassen, die Kirche im Dorf zu lassen. Er bestreite nicht, dass es schwarze Schafe gebe. "Die Kriminalisierung einer Größenordnung von einem Fünftel bis einem Drittel aller Vertragsärzte weise ich mit aller Entschiedenheit zurück."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Wo bleiben die Belege?

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