ASV

Onkologische Indikationen als Vorreiter

Der GBA will mit drei onkologischen Indikationen den Start der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung einläuten.

Von Eugenie Wulfert Veröffentlicht:
Laut Chef Josef Hecken hat sich der GBA bewusst auf onkologische Erkrankungen fokussiert.

Laut Chef Josef Hecken hat sich der GBA bewusst auf onkologische Erkrankungen fokussiert.

© Becker&Bredel / imago

BERLIN. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach Paragraf 116b SGB V wird offenbar mit drei onkologischen Indikationen an den Start gehen.

In der Plenumssitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) am 20. Dezember will die Vorsitzende des entsprechenden Unterausschusses, Dr. Regina Klakow-Franck, einen Richtlinienentwurf für die drei Indikationen vorlegen.

Das kündigte der unparteiische GBA-Vorsitzende Josef Hecken im Rahmen der Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen vergangenen Freitag in Berlin an.

Zur Frage, um welche Indikationen es sich genau handelt, wollte Hecken mit dem Verweis auf das Beratungsgeheimnis nur so viel verraten: Eine Indikation betrifft "den Bereich des Rektums", die zweite "den Halsbereich". Bei der dritten Indikation handelt es sich offenbar um Hautkrebs.

Bewusst auf onkologische Erkrankungen fokussiert

Sollte der Richtlinienentwurf bei der Plenumssitzung beschlossen werden, geht er in das Stellungnahmeverfahren. Damit steht fest, dass die Vorgabe des Gesetzgebers an den GBA, eine ASV-Richtlinie bis Ende 2012 zu beschließen, nicht mehr zu erfüllen ist.

"Bei ASV geht es außer juristischen Problemen auch um das Überwinden von Urängsten der einzelnen Parteien und handfeste monetäre Interessen der Versorgungsbereiche", begründete Hecken die Verzögerung.

Laut Hecken hat sich der GBA bewusst auf onkologische Erkrankungen fokussiert. "Bei diesen Krankheiten glauben wir am ehesten die Ängste zwischen den Beteiligten beseitigen zu können", sagte er.

Das liege daran, dass sich in der Onkologie durch gesicherte Diagnosen zuverlässige Zugangsanforderungen festlegen lassen. Deshalb sei auch eine Mengenausweitung nicht zu befürchten.

Die ASV-Leistungen will der GBA auch in die neue Bedarfsplanungsrichtlinie einbeziehen. Da noch keine Leistungen nach Paragraf 116b erbracht werden, soll dafür laut Hecken eine Leerstelle in die Bedarfsplanungsrichtlinie eingebaut werden.

"Es ist wichtig, Versorgungsangebote ganzheitlich zu betrachten und am Ende zu überlegen, was wir wirklich brauchen", sagte der GBA-Vorsitzende.

In einigen Bereichen werden Neuzulassungen wieder erlaubt

Hecken kündigte außerdem an, mit der Bedarfsplanungsrichtlinie die Zulassungssperre für die bislang nicht "beplanten" Bereiche, die bei der spezialfachärztliche Versorgung eine Rolle spielen, aufzuheben.

Hier plant der GBA in einigen Bereichen, wie etwa der Strahlentherapie, in einem "moderatem Umfang" Neuzulassungen zu erlauben.

In patientenfernen Facharztrichtungen, wie der Pathologie oder Labormedizin, will der GBA laut Hecken dagegen die Zulassungen "relativ stark deckeln".

"Es muss nicht in jedem KV-Bezirk mehrere Pathologen und Labore geben, da die Proben ohnehin verschickt werden", sagte er.

Damit wolle der GBA erreichen, dass Kassenärztliche Vereinigungen in diesen Bereichen bezirksübergreifend planen.

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