Berliner Prämienstreit

KV-Schlappe vor Gericht

Der Streit um die Übergangsgelder zwischen der KV Berlin und Senator Czaja ist entschieden - zu seinen Gunsten. Dafür musste das Gericht nicht einmal ein Urteil fällen.

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POTSDAM. Die Auszahlung von Übergangsgeldern an die drei Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin war widerrechtlich. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vor Kurzem deutlich gemacht.

Entscheiden musste es in dem Rechtstreit zwischen KV und Senatsgesundheitsverwaltung aber nicht. Denn die KV hat im Lauf der mündlichen Verhandlung ihre Klage gegen die Rückzahlungsverpflichtung des Senats zurückgenommen.

Die drei Vorstände der Berliner KV hatten zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit im Jahr 2011 Sonderzahlungen in Höhe eines Jahresgehalts von je 183.000 Euro erhalten, die als Übergangsgelder bei Beendigung der Vorstandstätigkeit und Rückkehr in die Arztpraxis gedacht waren.

Grund für die Auszahlung war laut KV ein Beschluss des Berliner Senats, wonach künftig sechs Monatsgehälter als Bonus beim Ausscheiden aus öffentlichen Ämtern genügen müssen. In den Verträgen der KV-Chefs für die erste Amtszeit war ein ganzes Jahresgehalt vereinbart.

Die Vertreterversammlung der KV hatte der Auszahlung der Übergangsgelder zugestimmt und das nachträglich damit begründet, dass sie der Vereinbarung Rechnung tragen und für die Zukunft moderate Vorstandsgehälter vereinbaren wollte.

Nach Bekanntwerden der Vorfälle vor mehr als einem Jahr hatte Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) wiederholt öffentlich die Rückzahlung der Summe gefordert und die KV Berlin schließlich Ende Februar per Aufsichtsverfügung zur Rückabwicklung verpflichtet.

Ermittlungen laufen weiter

Gegen diese Verfügung hat die KV geklagt. Wegen der überregionalen Bedeutung der Sache sollte das LSG Berlin-Brandenburg in erster Instanz entscheiden.

Das Gericht bestätigte im Lauf der mündlichen Verhandlung, dass die Zahlung der Übergangsgelder zu Recht beanstandet worden sei.

In der Zahlung des Übergangsgeldes liege ein Gesetzesverstoß, denn die Voraussetzungen für dessen Gewährung - die Beendigung der Vorstandstätigkeit und die hauptberufliche Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit - hätten nicht vorgelegen. "Die KV Berlin nahm daraufhin ihre Klage zurück", teilte das LSG mit.

Gesundheitssenator Czaja zeigte sich darüber erfreut. "Damit hat unser Verpflichtungsbescheid zur Rückzahlung der Übergangsgelder Bestand und muss umgehend umgesetzt werden", so Czaja.

Festgelegt wurde nun, dass die KV-Vertreterversammlung in ihrer nächsten Sitzung die Rückzahlung der Gelder beschließen muss. Darauf verwies auch die KV auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

"Dieser Dikussion soll und kann nicht vorgegriffen werden. Danach wird es eine Stellungnahme geben", so der VV-Vorsitzende Dr. Jochen Treisch. Die Vorstände äußerten sich nicht.

Czaja kündigte an, dass er nach dem Ende des Rechtsstreits weiterhin konstruktiv mit der KV zusammenarbeiten wolle. "Zu den anstehenden Aufgaben, die wir gemeinsam zu lösen haben, gehört zum Beispiel die notwendige bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung", so der Senator.

Ungeachtet der Rücknahme der Klage geht das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die drei KV-Vorstände weiter. Im Zusammenhang mit den Übergangsgeldern wird ihnen auch Veruntreuung vorgeworfen.

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