Korruption

BÄK will ihr eigenes Strafrecht

"Polizeiähnliche" Befugnisse und Strafen bis zum Berufsverbot reklamiert BÄK-Präsident Montgomery für die Selbstverwaltung.

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BERLIN. In der Debatte um bestechliche Ärzte hat sich der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery für eine Vorwärtsstrategie entschieden.

Da nach geltendem Strafrecht freiberuflich tätige Ärzte nicht unter den Korruptionsparagrafen des Strafgesetzbuches fallen, tatsächlich aber nach Angaben der Bundesärztekammer in den vergangenen fünf Jahren gegen über 900 berufsrechtliche Verfahren eingeleitet worden sind, fordert Montgomery nun polizeiähnliche Ermittlungsrechte und deutlich schärfere Sanktionen.

Konkret sollen Kammern die Möglichkeit haben, Haus- und Praxisdurchsuchungen bei Ärzten zu machen und Akten zu beschlagnahmen, sagte Montgomery in einem Interview des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel".

"Wir ermitteln auch gern mit der Staatsanwaltschaft zusammen." Die Staatsanwaltschaft solle helfen, das Berufsrecht durchzusetzen. Das Ziel sei, aus der Dunkelziffer-Debatte herauszukommen.

Ferner schlägt Montgomery härtere Strafen vor. Bußgelder bis zu 10.000 Euro seien nicht ausreichend. Die Kammern sollten auch die Befugnis bekommen, die Approbation zu entziehen.

Sowohl die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink als auch Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz lehnen dies ab, weil dies mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sei.

Notwendig sei dagegen, den Korruptionstatbestand auch für Freiberufler im Strafgesetzbuch zu verankern. (HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kommentar zu Montgomery: Keine Kammer-Justiz!

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