Honorar in Sachsen-Anhalt

Kassen wollen Schiedsspruch anfechten

Die KV in Sachsen-Anhalt freut sich: Fast zehn Prozent mehr Honorar hatte das Schiedsamt ihr zugesprochen. Die Kassen sind allerdings vergrätzt - und wollen notfalls dagegen klagen.

Von Petra Zieler Veröffentlicht:

MAGDEBURG. Um rund 64 Millionen Euro kann sich das Honorar für die Vertragsärzte Sachsen-Anhalts in diesem Jahr erhöhen. Das jedenfalls sieht der Schiedsspruch des Landesschiedsamtes vor. Doch die Kassen erwägen eine Klage.

Das Schiedsamt hatte Ende Dezember einen Mittelzuwachs von 9,3 Prozent für die ambulante Versorgung im Vergleich zu 2012 beschlossen und damit einem Großteil der Forderungen der KV Sachsen-Anhalt (KVSA) stattgegeben.

"Wir sind unserem Ziel, eine der Morbidität im Land angepasste Vergütung zu bekommen, ein großes Stück näher gekommen und haben eine solide Basis für die Behandlung unserer Patienten", so KV-Vorstand Dr. Burkhard John.

Er betrachtet die Honoraranpassung zugleich als gutes Signal an niederlassungswillige Ärzte, die für die ambulante Versorgung dringend gebraucht werden.

Neben einer jährlichen Honorarsteigerung von jeweils vier Prozent für die Jahre 2013 bis 2015 sollen laut Schiedsamt unter anderem bestimmte - noch zu bestimmende - ärztliche Leistungen gefördert (0,66 Prozent), die Morbiditäts-Veränderungsrate anerkannt (2,69 Prozent), der Orientierungswert der Bundesebene (0,9 Prozent) übernommen sowie fachärztliche Grundversorgung sowie geriatrische und palliativmedizinische Leistungen (1,1 Prozent) gefördert werden.

Kassen hoffen auf das BVA

Bislang erhalten Sachsen-Anhalts Vertragsärzte sechs Prozent weniger Honorar als ihre Kollegen im Bundesdurchschnitt, die Morbidität aber liegt zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt.

"Erstmals wird bei der Mittelbereitstellung durch die Krankenkassen berücksichtigt, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt kränker sind und einen höheren Behandlungsbedarf haben als in anderen Landesteilen", sagt Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand der KV.

Das Schiedsamt, das sich aus je vier Vertretern der KV, der Krankenkassen sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt, war von der KV angerufen worden, weil im Verlauf der Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte.

Der Schiedsspruch liegt noch nicht schriftlich vor, das Bundesversicherungsamt hat noch keine Kenntnis vom Inhalt.

"Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen gehen davon aus, dass er zurückgewiesen wird. Ansonsten werden wir beim Sozialgericht Klage einreichen", sagt Dr. Klaus Holst, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen Sachsen-Anhalt.

Die Kassen seien sich einig, dass der Schiedsspruch wegen der Höhe der Honorarsteigerung nicht gesetzeskonform ist.

Wann das Urteil vorliegt, konnte Rechtsanwalt Thomas Semmler, Vorsitzender des Landesschiedsamtes für vertragsärztliche Versorgung im Land Sachsen-Anhalt, noch nicht sagen.

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