Bayern

Hausärzte gegen "Ausverkauf" in der GKV

Der Bayerische Hausärzteverband fordert in seinen politischen Leitsätzen eine neue Prüfvereinbarung und wirbt für den Erhalt eines solidarischen Gesundheitswesens.

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AUGSBURG. Eine neue Prüfvereinbarung, die auf einer "gerechten, nachvollziehbaren und plausiblen Prüfsystematik" basiert, haben die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) in Augsburg gefordert.

Die aktuelle Prüfvereinbarung benachteilige vor allem Versorgerpraxen, hieß es beim Bayerischen Hausärztetag.

Das sei auch den Kassen bekannt, die allerdings eine neue Vereinbarung ablehnten. Deshalb müsse jetzt die Rechtsaufsicht tätig werden, verlangten die Delegierten.

Die Forderung nach neuen Regeln für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist eine von 13 Kernforderungen, die der BHÄV in seine überarbeiteten politischen Leitsätze aufgenommen hat.

Darin spricht sich der Verband für den Erhalt des solidarischen Gesundheitswesens aus, in dem "jede Bürgerin und jeder Bürger alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen erhält, die für seine Gesunderhaltung, seine Wiedergenesung oder für die Linderung seiner Leiden erforderlich sind".

Eine Priorisierung medizinischer Leistungen in der hausärztlichen Versorgung wird strikt abgelehnt.

Hausärztliche Versorgung unverzichtbar

Entschieden wendet sich der BHÄV gegen einen "bereits begonnenen Ausverkauf unseres solidarischen Gesundheitssystems an Kapitalgesellschaften".

Zugleich bekräftigt der Verband seine seit langem erhobene Forderung nach einer eigenständigen hausärztlichen Vertrags- und Tarifautonomie durch die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV), die zu einer hausärztlichen Primärversorgung weiter entwickelt werden soll.

Angesichts der demografischen Entwicklung bei knapper werdenden finanziellen Ressourcen sei die hausärztliche Versorgung unverzichtbar, heißt es in den Leitlinien. Die hausärztliche Versorgung müsse vom Staat nach Kräften gefördert werden.

Dazu gehöre auch die Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an allen medizinischen Fakultäten. Die Entscheidung darüber dürfe nicht den Universitäten überlassen werden, sondern sei eine Verpflichtung des Staates.

Zudem müsse die Finanzierung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin als Aufgabe der Krankenkassen festgelegt werden.

Es könne nicht sein, dass niedergelassene Ärzte mit ihren Honoraren im Umlageverfahren die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin finanzieren. (sto)

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