Notdienst in Bayern

Psychotherapeuten nicht gerüstet

Alle Arztgruppen sollen sich in Bayern am Bereitschaftsdienst beteiligen. Das schmeckt den Psychotherapeuten nicht. Nun soll es Seehofer richten.

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Mit einer Unterschriftensammlung und Postkarten wollen sich Bayerns Psychotherapeuten gegen die neue Bereitschaftsdienstordnung wehren.

Mit einer Unterschriftensammlung und Postkarten wollen sich Bayerns Psychotherapeuten gegen die neue Bereitschaftsdienstordnung wehren.

© bvvp Bayern

MÜNCHEN. Die Vertragspsychotherapeuten in Bayern laufen weiter Sturm gegen die neue Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Mit einer Postkartenaktion, die an Ministerpräsident Horst Seehofer adressiert ist, will der bayerische Landesverband das Thema "zur Chefsache" machen.

Nach der neuen Bereitschaftsdienstordnung, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium bereits genehmigt ist, sollen künftig alle Arztgruppen im Freistaat, also auch Psychotherapeuten, Radiologen oder Laborärzte, am Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten teilnehmen.

Zwar hätten die ärztlichen Psychotherapeuten auch Medizin studiert, räumt der Vorstand des bvvp-Landesverbands in einem Rundschreiben ein. In vielen Fällen liege das Studium jedoch oftmals sogar Jahrzehnte zurück und die meisten übten aufgrund ihrer beruflichen Spezialisierung als Psychotherapeuten eine somatisch-ärztliche Tätigkeit schon lange nicht mehr aus.

Daher seien die ärztlichen Psychotherapeuten in der Vergangenheit auch von der Pflicht zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst freigestellt gewesen und hätten sich auch nicht entsprechend fortgebildet.

Die neue Bereitschaftsdienstordnung sehe zwar eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, in denen die erforderlichen praktischen ärztlichen Kompetenzen neu erworben werden sollen.

Diese Nachqualifikation sei jedoch neben einer Praxistätigkeit als ärztlicher Psychotherapeut in diesem kurzen Zeitraum nicht zu bewerkstelligen, so der bvvp-Landesvorstand. Neben einer ausreichenden Nachlernzeit müsse es auch eine Härtefallregelung geben, die eine Befreiung vom Dienst ermöglicht.

Auch der Einsatz eines Vertreters im Bereitschaftsdienst komme nicht infrage, da der ärztliche Psychotherapeut neben den Kosten auch die Haftung für eventuelle Fehler eines Vertreters tragen müsste.

Mit Unterschriftenlisten und einer Postkartenaktion will der Verband vor einer zu erwartenden Verschlechterung der Versorgung warnen und die Politik mobilisieren. (sto)

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