Südwest-Ärztetag

Staat soll für Klinikextras zahlen

Ob Beauftragte für DRG, Fortbildung oder Datenschutz: Der Staat gibt den Kliniken Zusatzaufgaben, die aus den Fallpauschalen bezahlt werden sollen. Die Delegierten der Landesärztekammer sagen: Nein, diese Aufgaben müssen separat refinanziert werden.

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REUTLINGEN. Die Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg spricht sich dafür aus, dass Kliniken vom Gesetzgeber auferlegte Zusatzaufgaben separat vergütet werden müssen.

Die Mittel für Qualifizierung und Vergütung dieser Aufgaben, die zumeist Fachärzten übertragen werden, könnten nicht aus den Fallpauschalen finanziert werden, heißt es in einer Entschließung der Vertreterversammlung der LÄK in Reutlingen.

Als Beispiele wurden Aufgaben wie Weiterbildung, Fehlermanagement, QS-Datenbearbeitung oder Hygienebeauftragte angeführt.

Als unzureichend bewerteten die Delegierten das DRG-System auch mit Blick auf die notwendige Personalausstattung der Krankenhäuser. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, um eine Mindestpersonalbemessung der Krankenhäuser vorzugeben.

An die medizinischen Fakultäten im Südwesten appellierten die Delegierten, die Kriterien für die Vergabe der Medizin-Studienplätze zu modifizieren. Die Versorgung müsse im Mittelpunkt stehen, daher sollten andere Merkmale als nur die Abiturnote die Auswahl steuern, hieß es.

Vielmehr sollten "Eignung, Leistung und auch die Begeisterung für den Arztberuf" das Auswahlverfahren leiten, betonten die Delegierten. (fst)

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