Honorar
Sechs Prozent Plus in Westfalen-Lippe
Nach langen Verhandlungen zwischen der KV Westfalen-Lippe und den Krankenkassen ist nun eine Vereinbarung geschlossen: Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erhöht sich um 131 Millionen Euro.
Veröffentlicht:KÖLN. In Westfalen-Lippe ist die Kuh endlich vom Eis. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich nach langwierigen Verhandlungen über das Honorarvolumen für das Jahr 2013 verständigt.
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten erhalten im Schnitt sechs Prozent mehr Honorar für die Versorgung ihrer Patienten. Mit diesem Plus könne die KVWL wie geplant die Grundversorgung stärken, sagt der zweite KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann.
Damit erhöht sich die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung von 2,185 Milliarden Euro des Jahres 2012 um 131 Millionen Euro. Von dem Zuwachs erfolgen 4,7 Prozent sockelwirksam, berichtet Nordmann.
Dafür ist die Bundesvorgabe um ein Prozent aufgestockt worden. Diese Gelder sollen in das Wartezeiten-Management und die bessere medizinische Versorgung von Patienten in ländlichen Regionen und von Pflegeheimbewohnern fließen.
Die zweite Komponente der Honorarvereinbarung nimmt auf eine westfälisch-lippische Sondersituation Rücksicht. Die Ärzte und Psychotherapeuten erhalten ein weiteres Plus von 1,3 Prozent, weil sie mit den Ausgaben für Arznei- und Heilmittel in den vergangenen Jahren immer deutlich unter dem Bundesdurchschnitt gelegen haben.
"Dieses Plus haben wir für die Jahre 2013, 2014 und 2015 verhandelt", berichtet Nordmann. Dieser Teil des Honorarpakets ist aber nicht sockelwirksam und zudem von dem weiteren Verordnungsverhalten abhängig.
"Insgesamt haben wir angesichts der schwierigen Verhandlungen ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt", resümiert Nordmann. Nicht zufrieden sei er allerdings mit der Tatsache, dass die besondere Morbiditätslast in Westfalen-Lippe keine Berücksichtigung finde.
Die KVWL wird gegen die Entscheidung des Schiedsamtes klagen, die erst seit wenigen Wochen schriftlich vorliegt, kündigt Nordmann an. Dann werde sie die Klage aber sofort ruhend stellen. "Wir werden abwarten, bis in Sachsen-Anhalt ein endgültiges Urteil vorliegt." In Sachsen-Anhalt klagen die Kassen gegen die Entscheidung des dortigen Schiedsamts, den Sockel anzuheben.