Notdienst-Reform

Kammer kritisiert KV

In Brandenburg wird die Reform des Bereitschaftsdiensts in Märkisch-Oberland zur Hängepartie. Jetzt opponiert auch die Kammer gegen die Pläne der KV. Der Grund ist die Einbindung des Rettungsdienstes. Jetzt bewegt sich die KV.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Seitenarm der Oder im Landkreis Märkisch-Oderland: Die Idylle trübt, denn in dem Landkreis wird über den Notdienst gestritten.

Seitenarm der Oder im Landkreis Märkisch-Oderland: Die Idylle trübt, denn in dem Landkreis wird über den Notdienst gestritten.

© Hohlfeld / imago

POTSDAM/COTTBUS. Die Bereitschaftsdienstreform der KV Brandenburg (KVBB) im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) steht weiter in der Kritik.

Nun hat die Ärztekammer Brandenburg eine Aussetzung des Vertrags mit der Rettungsdienst GmbH gefordert. Der regelt, dass der Rettungsdienst in den grenznahen Teilen des Landkreises den Bereitschaftsdienst übernehmen soll. Die KV hat derweil Änderungen am Vertrag angekündigt, um die Bedenken auszuräumen.

Die Kammer kritisiert drei Punkte. "Durch die Umstrukturierung könnte es zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung der Patienten in dem betroffenen Gebiet kommen", so die erste Befürchtung des Kammervorstands.

"Wenn jetzt zwei Notärzte die Arbeit von fünf Bereitschaftsdienstärzten übernehmen, kann man sich vorstellen, dass Hilfsfristen aus dem Rettungsdienstgesetz kaum mehr eingehalten werden können", sagte Dr. Hanjo Pohle, Hausarzt im Vorstand der märkischen Ärztekammer der "Ärzte Zeitung".

Zumindest nehme die KV eine Verschlechterung der Notfallversorgung billigend in Kauf. Die Kammer kritisiert aber auch, wie der Vertrag zwischen KVBB und Rettungsdienst GmbH zustande gekommen ist. Pohle bezeichnete die Änderung als "fundamentale Organisationsänderung des Bereitschaftsdienstes".

"So kann es nicht gehen"

Eine solche grundlegende Änderung hätte nach Auffassung des Kammervorstands "einer Legitimation durch die Vertreterversammlung sowie einer maßgeblichen Beteiligung der betroffenen Ärztinnen und Ärzte bedurft", teilte die Kammer mit.

Sie wies darauf hin, dass dadurch auch die heftigen Irritationen bei den betroffenen Ärzten verhindert worden wären.

Viele Ärzte aus angrenzenden Bereitschaftsdienstbezirken protestieren seit Anfang September gegen die Folgen der Änderung. Sie hatten sich auch an das aufsichtsführende Gesundheitsministerium von Brandenburg gewandt.

Zu einem Gespräch zwischen KV und Ministerium kam es bereits. Zwar wird die Kooperation mit dem Rettungsdienst bestehen bleiben. Es wird aber Änderungen am Vertrag geben, teilte KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming der "Ärzte Zeitung" im Anschluss an ein Gespräch mit der Aufsichtsbehörde mit.

"Es geht darum, bestimmte Formulierungen im Vertrag zu ändern", sagte Helming. Dort sei zum Beispiel von einer Übertragung der Aufgaben die Rede. Das sei "inhaltlich falsch. Es geht um Kooperation", so Helming weiter.

Zusätzlich werde die KVBB prüfen, ob eine "Fallback-Variante" mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort vereinbart wird, kündigte Helming an. Dabei soll es darum gehen, dass niedergelassene Ärzte den Bereitschaftsdienst von den beiden Rettungsdienstärzten wieder übernehmen, für den Fall, dass diese zu einem Massenunfall gerufen werden.

KVBB kommt Kritikern entgegen

Mit diesen beiden Änderungen will die KVBB den Bedenken des Aufsicht führenden Gesundheitsministeriums von Brandenburg und der Ärztekammer begegnen. "Das Ministerium akzeptiert diese Verfahrensweise", sagte Helming.

Außerdem hatte der Kammervorstand bemängelt, dass die KVBB die Änderungen auch mit der Kammer nicht abgestimmt hat, die Pohle zufolge per Heilberufsgesetz Mitträger des Bereitschaftsdienstes ist.

Nach seinen Angaben war eine Neufassung der Bereitschaftsdienstordnung erst vor Kurzem zwischen KV und Kammer besprochen worden. Dort seien zwar Kooperationen mit Krankenhäusern vorgesehen, wie sie die KVBB im Rahmen von Bereitschaftsdienstpraxen bereits hat.

Im Landkreis Märkisch-Oderland handelt es sich aus Sicht des Kammervorstands aber nicht um eine Kooperation, sondern um eine Aufgabenübertragung, die die KV mit der Kammer abstimmen müsste. "So kann es aus unserer Sicht nicht gehen", sagte Pohle.

Diesen Vorwurf wies Helming jedoch als unbegründet zurück.

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