Baden-Württemberg
KV bricht Lanze für Selektivverträge
Die KV Baden-Württemberg will das Zeitfenster im Berliner Politikbetrieb für Forderungen nutzen: Mehr Beinfreiheit im Kollektiv- und Selektivvertrag, ist das Motto.
Veröffentlicht:STUTTGART. Die KV Baden-Württemberg will die gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen nutzen, um Forderungen der niedergelassenen Ärzte zu lancieren. KV-Chef Dr. Norbert Metke stellte vergangene Woche bei der Vertreterversammlung den Delegierten ein umfangreiches Paket vor.
Die KV geht dabei von der Annahme aus, dass primär niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten eine "bürgernahe zeitgemäße Patientenversorgung bei therapeutischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit" gewährleisten können. Einige der Forderungen:
• Selektivverträge sollen "konstitutives Element der GKV-Versorgung" sein. Die Refinanzierungsklausel in Paragraf 73b SGB V soll entfallen. Zudem wird vorgeschlagen, Paragraf 73a zu modifizieren. KVen sollen demnach das Recht erhalten, "alternative Versorgungssysteme" zu etablieren. Kassen sollen dabei verpflichtet sein, einen solchen Vertrag mit der KV zu schließen. Über eine Agenda für eine solche alternative kollektivvertragliche Versorgung ist die KV bereits in Gesprächen mit den Kassen.
• Nur freiwillige Einführung der E-Card ohne Stammdatenabgleich. Die Bereitstellung dieser Daten müsse freie Entscheidung des mündigen Bürgers bleiben, so Metke.
• Wegfall der klassischen Rabattverträge für Biologicals und Impfstoffe, da "Wirkungen und Nebenwirkungen nur begrenzt vergleichbar" seien.
• Teilnahmevoraussetzung für die GKV-Versorgung soll - über EBM-Regelungen - eine sechsmonatige ambulante Tätigkeit in Arztpraxen sein, gegebenenfalls im Rahmen der Weiterbildung.
• Einführung eines Notfalldispensierrechts in Kooperation mit niedergelassenen Apothekern.
• Diagnostizieren und therapieren Ärzte gemäß den Erkenntnissen der evidenzbasierten Medizin, müssen Regresse ausgeschlossen sein.
Auf dem Kieker hat Metke schließlich den GKV-Spitzenverband. Statt von einem "versorgungsfremden Verwaltungsrat" solle dieser von Krankenkassen kontrolliert werden, die Verantwortung in der Versorgung wahrnehmen, fordert die KVBW. (fst)