Märkisch-Oderland

Wogen im Notdienst-Streit glätten sich

Zuletzt hatte sich sogar die Ärztekammer Brandenburg in den Zwist um die Reform des Notdienstes in Märkisch-Oderland eingemischt. Nun hat die KV bei der Reform eingelenkt. Doch erste Ärzte berichten bereits von Verschlechterungen in der Versorgung.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Sonnenaufgang oder -untergang im Märkisch-Oderland?

Sonnenaufgang oder -untergang im Märkisch-Oderland?

© Hohlfeld / imago

POTSDAM. Im Streit um die Neuordnung des Bereitschaftsdienstes im Landkreis Märkisch-Oderland zeichnet sich ein Kompromiss zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und den betroffenen Ärzten ab.

Die Kooperation mit dem Rettungsdienst in den Bereitschaftsdienstbezirken Wriezen und Seelow nahe der Grenze zu Polen soll demnach zwar bestehen bleiben.

Allerdings dürfen die Ärzte aus den angrenzenden Bereitschaftsdienstbezirken Bad Freienwalde und Straußberg ihre Dienste ab Januar 2014 auch wieder so fortführen, wie sie vor der Neuordnung waren, vorausgesetzt, sie wollen das und es ist technisch machbar.

Dieses Angebot unterbreitete der stellvertretende KVBB-Vorstandsvorsitzende Andreas Schwark den betroffenen Ärzten während der Vertreterversammlung der KVBB Ende November. Viele der Ärzte waren eigens zur Versammlung angereist, um dort ihre Kritik vorzubringen.

Seit Oktober kooperiert die KVBB beim Bereitschaftsdienst in dem Landkreis, der sich von Berlin bis zur polnischen Grenze erstreckt, mit dem kommunalen Rettungsdienst.

Die Notärzte übernehmen die Dienste in zwei Bereitschaftsdienstbezirken. Die Bezirke sollten in diesem Zuge neu zugeschnitten werden. Doch gegen die Umstrukturierung gab es massive Proteste.

KV gesteht Fehleinschätzung ein

"Wir haben gedacht, dass wir damit auf uneingeschränkte Zustimmung stoßen. Das haben wir fehleingeschätzt. Wir haben auch die Mehrbelastung der Straußberger Kollegen fehleingeschätzt", sagte Schwark in der Vertreterversammlung. Er teilte zudem mit, dass der umstrittene Kooperationsvertrag geändert wurde.

Dort ist jetzt vorgesehen, dass auch Bereitschaftsdienstärzte bei entsprechender Qualifikation Notdienste übernehmen können. "Es ist keine Übertragung des Bereitschaftsdienstes an den Rettungsdienst", stellte Schwark klar.

Auch die Ärztekammer Brandenburg, die Bedenken geäußert hatte, habe nach diesen Änderungen signalisiert, dass sie keine Beanstandungen mehr habe.

Zu dem neuen System gebe es bisher noch keine Rückmeldungen von Patienten. "Ärzte sind aufgefordert, Störfälle zu melden. Qualitätseinbußen werden wir nicht hinnehmen. Dann werden wir nachjustieren oder eine Kündigung des Vertrages erwägen müssen", kündigte der Hausarzt im KVBB-Vorstand Schwark an.

Hausärztin beobachtet Verschlechterung

Die betroffenen Ärzte zeigten sich mit den Änderungen zumindest persönlich zufrieden. "Ich freue mich natürlich, wenn ich meine Dienste wieder so machen kann, wie es bisher war. Ich sehe es aber für die anderen Bereiche nicht weniger problematisch", sagte die Hausärztin Dörte Fiebig aus der Märkischen Schweiz.

Sie beobachtet bereits negative Effekte: "Für mich sieht es so aus, dass der Dienst zwar übernommen, aber nicht ausgeführt wird."

Patienten würden in die Rettungsstellen geschickt oder in die Krankenhäuser eingewiesen. "Das ist doch eine entscheidende Verschlechterung zu dem, was wir bisher hatten", sagte Fiebig.

Sie äußerte auch Bedenken über die Größe des Bezirkes, in dem Bereitschafts- und Rettungsdienst kooperieren: "Wenn der Notarzt von der Oder nach Müncheberg startet, ist er eben 40 Minuten unterwegs. Das geht nicht", so Fiebig.

Dr. Hanjo Pohle, Hausarzt im Vorstand der Ärztekammer Brandenburg, hatte beantragt, dass der Kooperationsvertrag aufgelöst wird, zog diesen Antrag jedoch zurück. Zudem wollte er in der Bereitschaftsdienstordnung eine Durchführungsbestimmung verankern lassen, die sicherstellt, dass die betroffenen Ärzte an Entscheidungen zu Strukturänderungen beteiligt werden.

Auch diesen Antrag zog Pohle nach langem Zögern zurück. Der KVBB-Justiziar hatte diesen als rechtswidrig eingestuft.

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