Leitartikel über zu lange Wartezeiten

Eine politische Lösung wäre nur die Ultima Ratio

Zu lange Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin sind auf der politischen Agenda angekommen. Besser wäre eine Lösung auf Selbstverwaltungsebene. Doch die verantwortlichen KVen sind stumm wie ein Fisch.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Eine Eil-Überweisung könnte, so der Vorschlag der Bundesärztekammer, ein Ausweg aus der Vier-Wochen-Termingarantie der Bundesregierung sein. [M] Überweisung: ktsdesign / fotolia.com | Beschriftung: ill

Das Thema hat das Zeug zum politischen Dauerbrenner: überlange Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin.

Popularität und politische Brisanz leiten sich schon daraus ab, dass nahezu jeder Bürger entweder selbst einmal betroffen war oder zumindest jemanden kennt, der wochen- wenn nicht gar monatelang auf einen Termin gewartet hat.

Mit der Koalitionsvereinbarung ist das Problem auf der politischen Agenda angekommen - in Form eines Lösungsansatzes, der mehr Bürokratie schafft, von dem aber offen ist, ob er den Praxistest bestehen wird.

Dennoch: In einem seiner ersten Interviews als Bundesgesundheitsminister hat Hermann Gröhe in der jüngsten "Bild am Sonntag" bekräftigt, man werde es so machen, wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen: Schaffung einer KV-Servicestelle zur Terminvermittlung, Anspruch auf ambulante Krankenhausbehandlung, wenn es nicht zu einem Termin beim niedergelassenen Facharzt kommt. Bezahlen müssen das Vertragsärzte aus ihrem Honorartopf.

Der Vorschlag von Montgomery

Aber Gröhe hat auch Flexibilität angedeutet: "Ich freue mich, dass aus der Ärzteschaft jetzt auch eigene Vorschläge zur Verbesserung der Lage kommen. Je wirksam diese sind, umso weniger muss die Politik machen."

Einen solchen Vorschlag hat über Weihnachten der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery unterbreitet: Statt einer pauschalen Vier-Wochen-Termingarantie, wie sie der Koalition vorschwebt, empfiehlt Montgomery eine neue Form der Überweisung, die "dringliche Überweisung".

Dieser Vorschlag könnte dem Problem eher gerecht werden als die Pläne der Koalition. Denn die sehen den Patienten als den eigentlichen Akteur, der selbständig auf die Suche nach einem Facharzt geht und schließlich die Makler-Dienste der Kassenärztlichen Vereinigung in Anspruch nimmt.

Fragwürdig dabei ist, dass Patienten allenfalls aufgrund der Schwere von Symptomen beurteilen können, ob (fach-)ärztliche Hilfe notwendig ist.

Ob die Wahl auf den richtigen Facharzt trifft, bleibt offen. Aus der Ferne werden dies auch Mitarbeiter einer KV-Servicestelle nicht beurteilen können.

Nicht nach "Eingangsstempel" abgearbeitet

Die dringliche Überweisung setzt dagegen die Konsultation eines Arztes, im Regelfall des Hausarztes, voraus. Damit ist zweierlei sichergestellt: Erstens sind die Möglichkeiten der hausärztlichen Behandlung ausgeschöpft, und die fachärztliche Versorgungsebene wird nicht unsinnig in Anspruch genommen.

Zweitens bescheinigt der Hausarzt mit der Dringlichkeit die Notwendigkeit einer zeitnahen fachärztlichen Diagnostik und Therapie. Fachärzte und ihre Mitarbeiter haben damit ein solides Kriterium für eine Prioritätensetzung bei der Terminvergabe.

Patientenprobleme werden nicht mehr nach "Eingangsstempel" abgearbeitet, sondern nach medizinischer Dringlichkeit.

So weit, so gut. Aber tatsächlich haben wir hier nicht mehr als papierne Bekenntnisse und Willensbekundungen, wobei der Wille der Bundesärztekammer völlig unmaßgeblich ist.

Sie ist zwar eine angesehene Institution, hat aber in dieser Angelegenheit keinerlei Regelungsbefugnis für die praktische vertragsärztliche Versorgung.

Zuständig und verantwortlich dafür sind KBV und KVen. Aus den Versichertenbefragungen der KBV geht zumindest hervor, dass Privatpatienten begünstigt sind und dass die Wartezeiten bei Fachärzten länger als bei Hausärzten sind.

Was man nicht weiß, das ist, ob die Wartezeiten in medizinisch dringlichen Fällen inadäquat lang sind.

Die Frage ließe sich nur dann beantworten, wenn eine entsprechende Umfrage unter überweisenden Ärzten und ihren Erfahrungen gemacht würde.

Hat man aber nicht. So bleiben Erkenntnisse über die Funktionstüchtigkeit der vertragsärztlichen Versorgung bei der dafür zuständigen Institution ohne Evidenz.

Bislang passive Rolle der KVen

Vor Ort ist die Verantwortung von Ärzten und ihren Kassenärztlichen Vereinigungen gefragt: Von einem Wartezeiten-Monitoring ist freilich nichts bekannt. Melden Hausärzte ihrer KV, wenn sie wiederholt Probleme haben, für ihre Patienten Facharzt-Termine zu bekommen? Oder wird das still erduldet?

Tatsache ist: Das konventionelle kollektivvertragliche Versorgungssystem kennt nur in Ausnahmefällen verbindliche Vorgaben für die Behandlung von Patienten in verschiedenen Versorgungsstufen. Zu viel bleibt dem Zufall oder dem guten Willen überlassen.

Eine Alternative bieten hier selektivvertragliche Ansätze, unter anderem in der Kombination von Paragraf 73b- und 73c-Verträgen, wie sie in Baden-Württemberg praktiziert wird. Der Zugang zum Facharzt ist hier verbindlich geregelt.

In einem Wettbewerbsmodell, dessen Funktionstüchtigkeit freilich auch mit dem Willen und der Fähigkeit der Akteure zu tun hat, bessere Alternativen zu realisieren.

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