Selektivverträge

KVWL will Reform

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Die KV Westfalen-Lippe will bei der Gestaltung von Selektivverträgen wieder Spieler in der ersten Reihe sein.

KÖLN. Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) geht bei Selektivverträgen in die Offensive. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe spricht sich der KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden für eine grundlegende Reform in diesem Bereich aus.

Eine Kernforderung: Die KVen müssen bei Selektivverträgen wieder gleichberechtigte Partner sein können. Der KVWL-Vorstand begrüße die Absicht der großen Koalition, bei integrativen und selektiven Vertragsformen die rechtlichen Rahmenbedingungen anzugleichen und Hemmnisse bei der Umsetzung zu beseitigen, schreibt Dryden.

Zu einem echten Wettbewerb um neue Ideen gehörten aber nicht nur gleiche Rahmenbedingungen, sondern auch gleichberechtigte potenzielle Vertragspartner.

"Quasi-Monopole, der Zwang zum Abschluss von Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung und der Ausschluss von Kassenärztlichen Vereinigungen als Anbieter bestimmter Vertragsformen haben in den vergangenen Jahren nicht zu einer Verbesserung der Versorgung geführt."

Der Vorstoß der KVWL in Sachen Selektivverträge beschränkt sich nicht auf die Hausarztverträge nach Paragraf 73b SGB V, sondern umfasst auch andere Vertragsformen wie die integrierte Versorgung.

Bei allen Verträgen hält sie eine Harmonisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine einheitlichere und liberalisierte Auslegung durch die Aufsichtsbehörden für notwendig.

Einheitliche Strukturen bei Einschreibung und Abrechnung notwendig

Zurzeit sehen viele Krankenkassen das Bundesversicherungsamt (BVA) als Bremser bei Innovationen. Das BVA bestreitet dies. "Der Gesetzgeber muss prüfen, ob die Klagen der Krankenkassen stimmen oder nicht", sagt Dryden der "Ärzte Zeitung".

Dem Vorstand gehe es nicht nur um größere Vertragsfreiheiten und die Öffnung der Verträge für die KVen. "Wie sehen die Selektivverträge als Testlabor für eine effizientere und effektivere Versorgung der Patienten", sagt er.

 Wenn die Vorteile einer Versorgungsform belegt sind, müsse sichergestellt sein, dass sie künftig allen Versicherten ohne Einschreibezwang zur Verfügung stehen, so Dryden. "Diesen Test-Parcours wollen wir als KV ebenso wie andere Vertragspartner gestalten und nutzen können."

Um die Ärzte von bürokratischem Aufwand zu entlasten, seien einheitliche Strukturen bei der Einschreibung und der Abrechnung notwendig.

"Wir brauchen ein Einschreibeverfahren für alle Verträge", fordert er. Grundsätzlich müssten die Vereinbarungen schlank und umsetzbar sein, um ihre Wirksamkeit entfalten zu können.

Die KVWL hat ihre Positionen zu einem fairen Wettbewerb bei Selektivverträgen in zehn Thesen zusammengefasst.

Mit den Thesen und dem Schreiben an Gröhe will die KVWL eine breite Diskussion anregen, hieß es. (iss)

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