Rücktritt gefordert

Druck auf Berliner KV-Vorstand wächst

Paukenschlag bei der Vertreterversammlung der KV Berlin: Als Folge der Affäre um die Übergangsgelder ist der VV-Vorsitzende zurückgetreten. Das Gremium will nun auch, dass die drei KV-Vorstände ihren Hut nehmen - doch die zieren sich. Jetzt zählen Politiker den Vorstand an.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Der Vorstand der KV Berlin unter Druck: Vorsitzende Dr. Angelika Prehn (v.l.), Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke.

Der Vorstand der KV Berlin unter Druck: Vorsitzende Dr. Angelika Prehn (v.l.), Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke.

© [M] Angela Mißlbeck (2), Rolf Schulten

BERLIN. Die Führungskrise in der KV Berlin spitzt sich zu. Das Vorstandstrio ist seit Monaten wegen einer Gehaltsaffäre angeschlagen.

Am Donnerstagabend hat die Vertreterversammlung Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke mit einer Resolution zum Rücktritt aufgefordert. Sie wurde mit 19 zu 13 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Ein formelles Amtsenthebungsverfahren erfordert eine Zweidrittelmehrheit.

Die drei Vorstände stehen unter Anklage. Ihnen wird schwere Untreue und schwerer Betrug vorgeworfen, weil sie sich 2011 nach ihrer Wiederwahl insgesamt 548.000 Euro Übergangsgeld haben ausbezahlen lassen.

"Dadurch hat in Berlin, aber auch bundesweit die Reputation der ärztlichen Selbstverwaltung einen erheblichen Schaden genommen", heißt es in der Resolution.

VV-Vorsitzender zurückgetreten

Die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung sei eingeschränkt. Die Ärztevertreter fürchten, dass das so bleibt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Fraglich ist, wer die KV Berlin in diesem Verfahren vertreten kann. Als Geschädigte könnte sie als Nebenklägerin auftreten. Doch die Satzung sieht vor, dass der Vorstand die KV vor Gericht vertritt. Eine Klärung dieser Frage, die im öffentlichen Teil der VV aufgeworfen wurde, steht aus.

Die Vorstandsmitglieder haben auf die Rücktritts-Aufforderung zunächst nicht reagiert. Zurückgetreten ist aber der VV-Vorsitzende, Dr. Jochen Treisch, der ebenfalls unter Anklage steht. Er kam damit einem Abwahlverfahren zuvor, für das eine einfache Mehrheit genügt hätte.

"Ich habe dieses Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt und versucht, Kontrolle nicht durch Konfrontation, sondern durch Kommunikation auszuüben", erklärte Treisch.

Ruf nach einem Staatskommissar

Auch aus der Landespolitik kommen nun Rücktrittsforderungen und der Ruf nach einem Staatskommissar. Ein "Weiter so" sei nach diesem Votum der VV nicht mehr möglich, so der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Heiko Thomas.

Er fordert, dass Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) den Vorstand abberuft und einen Staatskommissar einsetzt, "wenn jetzt kein Rücktritt des KV-Vorstandes erfolgt".

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Isenberg, verlangt für diesen Fall, dass der Gesundheitsausschuss über einen Staatskommissar spricht. "Wir brauchen einen handlungsfähigen KV-Vorstand", sagte Isenberg.

Czaja zeigte sich zurückhaltend: "Die VV-Entscheidung ist eine Entscheidung der Selbstverwaltung, die wir weder beeinflussen können noch aus Respekt vor der Selbstverwaltung kommentieren wollen. Er hoffe aber, dass "die KV schnellstens die interne Führungsdiskussion beendet".

Der Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Albers, sieht die Ärztekammer in der Pflicht, ein berufsrechtliches Verfahren gegen die Vorstände einzuleiten.

"An der Demontage ihrer eigenen Person mögen sie unbeirrt weiter arbeiten. Dass sie mit ihrem Verhalten aber auch das Ansehen der gesamten Ärzteschaft in Berlin massiv schädigen, muss einfach Konsequenzen haben", forderte Albers, der als Arzt selbst früher der Kammerversammlung angehörte.

Nach Paragraf 3 Abs. 1 Satz 2 der Bundesärzteordnung ist die Approbation daran geknüpft, dass der Arzt "sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt".

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