Saarland

Neue Struktur für Notdienst

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Im Saarland sollen 13 Notfalldienst-Ringe die flächendeckende Versorgung gewährleisten. Ab April 2015 soll die Reform komplett umgesetzt sein.

SAARBRÜCKEN. Der Notfalldienst im Saarland wird neu geordnet. Ab nächstem Jahr sollen 13 auf die bestehenden Bereitschaftsdienstpraxen abgestimmte Notfalldienstringe die flächendeckende Versorgung sicherstellen. Gleichzeitig hat die KV Änderungen bei der Finanzierung beschlossen.

Der Vorstand der KV Saarland zeigte sich schon seit längerem überzeugt, dass man auch beim Notfalldienst auf die demografische Entwicklung und den absehbaren Ärztemangel reagieren muss. Durch größere Zuschnitte der Dienstringe sollten vor allem die Praxen in den ländlichen Gebieten entlastet werden.

Als vorläufig letzter Schritt wurden nun kleinere Gemeinden im Raum St. Ingbert der dortigen Bereitschaftsdienstpraxis angegliedert und auch die Dienste unter der Woche geografisch angeglichen.

Schließlich erhofft sich die KV von der landesweiten Verknüpfung aller Dienste mit dem zentralen Notruf 116 117 eine Selektion und damit weniger Anrufe beim diensthabenden Arzt.

Aufwandsentschädigung von 400 Euro für einen Freitag

Die Reform des Notfalldienstes soll zum April des kommenden Jahres im ganzen Saarland vollständig umgesetzt sein.

Nach den Beschlüssen der letzten Vertreterversammlung ist in der neuen Struktur unter der Woche im Bereich einer Bereitschaftsdienstpraxis jeweils ein Fahrtdienst vorgesehen, der auch von zu Hause aus geleistet werden kann.

Er wird über die eigene Praxis abgerechnet. Gleichzeitig erhalten die Ärzte für die kürzeren Dienste am Montag, Dienstag und Donnerstag eine Aufwandspauschale von 300 Euro, für Mittwoch und Freitag 400 Euro.

An den Bereitschaftsdienstpraxen an Wochenenden und Feiertagen gehen die Kassen-Honorare in den Topf des Notfalldienst-Ringes.

Während diese Beschlüsse alle mit großer Mehrheit getroffen wurden, kam es bei der Festsetzung der Sicherstellungsabgabe zu einer knappen Entscheidung.

Abstimmung: 12 versus 8

Den Vertretern wurden folgende Alternativen vorgelegt: entweder eine Erhöhung der Umlage auf 600 Euro pro Quartal, wobei die Ärzte bei Erfüllung ihrer jährlichen Pflichtdienste die Hälfte wieder zurückbekommen sollten, oder 500 Euro ohne eine Rückerstattung.

Nur acht Vertreter votierten für den Anreiz, die Dienste selbst zu leisten. Zwölf Vertreter zogen die zweite Variante vor. Sie folgten damit dem bei Vollversammlungen geäußerten Wunsch nicht, diejenigen Ärzte finanziell zu entlasten, die ihrer Teilnahmepflicht auch tatsächlich selbst nachkommen.

Drei Vertreter enthielten sich bei der Abstimmung. Ausgenommen von der Abgabe sind Kinder-, Augen- und HNO-Ärzte, da sie im Saarland eigene Notdienste organisieren.

Weiter entschied sich die Vertreterversammlung für eine landesweite Umverteilung von Umlagen und Gewinnen der Bereitschaftsdienstpraxen. Mit dem Überschuss sollen primär die Defizite der ländlichen, strukturschwachen Bereitschaftsdienstpraxen abgedeckt werden. (kud)

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