Einig im Nein

In Nordrhein ist die Gröhe-Reform ein rotes Tuch

Mit Mühe hat sich die Vertreterversammlung auf eine gemeinsame Position zum Versorgungsstärkungsgesetz geeinigt. Bei den Regelungen zum Verhältnis von Haus- und Fachärzten aber brachen Konflikte auf.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Vertreterversammlung der KV Nordrhein (KVNo) hat wesentliche Teile der geplanten Gesundheitsreform abgelehnt. Das einstimmige Votum kam aber nur zustande, weil über den Aspekt der Parität von Haus- und Fachärzten in den KVen separat abgestimmt wurde.

Der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff verwies auf einen Widerspruch in dem Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz: die gewünschte Verkürzung der Wartezeiten für Patienten bei gleichzeitigem Aufkauf von Praxen in angeblich überversorgten Gebieten.

Die Vorgaben könnten zum Wegfall von fast 3000 Facharzt- und 250 Hausarztsitzen führen. "Wir müssten circa 20 Prozent aller Praxen vom Netz nehmen", sagte Potthoff. "Wie wir damit kürzere Wartezeiten herstellen sollen, ist mir schleierhaft."

Dass der Referentenentwurf für die Nicht-Ausschreibung von Praxissitzen eine "Soll"-Regelung für die KVen vorsieht, findet Potthoff wenig tröstlich.

"Soll heißt muss - es sei denn, es spricht etwas dagegen." Für die KV sei es aber schwierig, mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung zu argumentieren, da er nach wie vor durch die Bedarfsplanungszahlen definiert sei.

Die Möglichkeit, dass Kommunen künftig MVZ gründen können, hält Potthoff für wenig geeignet, um Versorgungsprobleme zu lösen. "Auch mit einem MVZ habe ich in unterversorgten Regionen immer noch keinen Arzt."

Kritik an Kriterien für Förderung von nicht-ärtzlichem Personal

Der stellvertretende KVNo-Vorsitzende Bernhard Brautmeier ging scharf mit den Bedingungen für die Förderung von nicht-ärztlichem Praxispersonal ins Gericht.

In Nordrhein würden nur 63,1 Prozent der Praxen die Kriterien für die Abrechnung der neuen Ziffern erfüllen. "Eine Lösung ist völlig inakzeptabel, die einen hohen Prozentsatz der Hausärzte von vornherein von der Teilhabe ausschließt", sagte er.

Brautmeier kritisierte die hohen Anforderungen an die Praxisassistentinnen, wie sie in Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag festgelegt sind. Die Tatsache, dass bereits ausgebildete VERAH noch zusätzliche 20 Theoriestunden nachweisen und eine Prüfung ablegen müssten, sei nicht nachzuvollziehen.

Ein Antrag des Vorstands, mit dem die KBV aufgefordert wird, das Kapitel 03 des EBM und die Delegationsvereinbarung neu zu verhandeln, wurde von der VV ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Es bedurfte eines längeren Ringens, um bei der Resolution gegen den Referentenentwurf zu einem ähnlichen Ergebnis zu kommen. Denn sie sah als ersten Punkt die Ablehnung der geplanten Regelungen zum künftigen Verhältnis von Haus- und Fachärzten in den Kassenärztlichen Vereinigungen vor.

"Gemeinsam gegen das Gesetz votieren"

Das passte erwartungsgemäß den Vertretern des nordrheinischen Hausärzteverbands nicht. "Für uns ist die Parität nicht verhandelbar", stellte der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands Rainer Kötzle klar. Nordrhein sei schließlich ein KV-Bezirk, der mit dazu beigetragen habe, dass die Regelungen kommen.

Der stellvertretende VV-Vorsitzende Dr. Rolf Ziskoven appellierte an die Delegierten, sich nicht auseinanderdividieren zu lassen. "Wenn wir nicht gemeinsam gegen das Gesetz votieren, wird man uns getrennt schlachten", sagte er.

Um die Kuh vom Eis zu bekommen, wurde die Resolution zunächst ohne den ersten Punkt abgestimmt und bekam ein einstimmiges Votum. Der Kritik an der Parität schlossen sich dann 31 Delegierte an, neun votierten mit Nein, zwei enthielten sich.

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