KV Sachsen-Anhalt

Honorar-Blindflug sorgt für Ärger

Sachsen-Anhalts Ärzte kennen weder die Honorarsumme aus diesem noch aus dem vergangenen Jahr. Auch die Honorierung für 2015 steht in den Sternen. Grund ist ein gekippter Schiedsamtsspruch. Jetzt wird sogar über Rückzahlungsforderungen spekuliert.

Von Petra Zieler Veröffentlicht:
Das Honorar, das Vertragsärzte in Sachsen-Anhalt erwarten können, ergibt sich aus keinem Rechenspiel.

Das Honorar, das Vertragsärzte in Sachsen-Anhalt erwarten können, ergibt sich aus keinem Rechenspiel.

© K. & U. Annas / fotolia.com

MAGDEBURG. Nachdem das Bundessozialgericht den Schiedsamtsspruch vom Dezember vergangenen Jahres endgültig gekippt hat, herrscht bei der KV Sachen-Anhalt (KVSA) große Unsicherheit.

Der Schiedsspruch sah eine Honorarerhöhung um zwölf Prozent (verteilt auf 2013, 2014 und 2015) vor.

Dr. Burkhard John: "Erstmals hatte das Schiedsamt in der Gesamtvergütung die höhere Morbidität in Sachsen-Anhalt berücksichtigt. Doch das sollte nach Meinung der Krankenkassen nicht sein."

Kassen haben geklagt

Die Kassen haben deshalb geklagt. Nach Einschätzung des KV-Vorstandes sei die gegenwärtige Situation sehr kritisch.

"Wir wissen überhaupt nicht, wie viel Geld uns zur Verfügung steht." Ab 2013 sei die Finanzierung unklar.

"Kommt es aufgrund der Rücküberweisung an das Schiedsamt zu neuen Abschlüssen? Ich kann nur hoffen, dass dann nicht Rückzahlungsforderungen für 2013 die Folge sind."

Erschwerend für die jetzt anstehenden Honorarverhandlungen sei, dass die jeweilige Vorjahresvergütung Grundlage für das kommende Jahr ist.

"Nicht zu Zugeständnissen bereit"

John: "Um vorwärts zu kommen, haben wir den Kassen vorgeschlagen, hinter 2013 einen Haken zu machen. Doch unser sinnvolles Angebot wurde abgelehnt. Die Kassen waren bislang nicht zu Zugeständnissen bereit. Vielleicht wissen wir erst in einigen Jahren, wie viel Honorar uns im vergangenen und in diesem Jahr zustand."

Auf das Signal, das vom Urteil des Bundessozialgerichts in puncto morbiditätsbedingter Gesamtvergütung (MGV) ausgeht, habe die Koalition nach Angaben von John schnell reagiert.

Der Paragraf 87a im Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes gestatte den Abbau unbegründeter regionaler Ungleichheiten in der MGV ab dem Jahr 2016.

"Allerdings nur jenen Ländern, deren Finanzausstattung unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Obwohl wir im Gegensatz zu anderen Ländern noch verhandeln können, bringt uns das wenig."

John rechnet vor: Mit 323 Euro je GKV-Versichertem in 2011 liege Sachsen-Anhalt um 19 Euro unter dem Bundesdurchschnitt, doch ein an die sehr hohe Morbidität im Bundesland angepasster Finanzierungsbedarf müsste bei 372 Euro für jeden Versicherten liegen.

 "Darüber muss diskutiert werden", forderte der KV-Chef.

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