Bereitschaftsdienst

Umlage vergrätzt Kinderärzte in Berlin

Ein Vertrag zum kinderärztlichen Bereitschaftsdienst sorgt in Berlin für Verärgerung unter Pädiatern. Ein Bericht dazu im KV-Blatt erschien wohl viel zu früh.

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BERLIN. Kurios ist die Sache mit dem Vertrag deshalb, weil dieser im KV-Blatt zwar vorgestellt wurde. Doch offiziell lehnen sowohl die KV Berlin als auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte nähere Erläuterungen oder Stellungnahmen dazu ab.

Der Grund: Hinter den Kulissen verhandelt die KV immer noch mit den Jugend- und Kinderärzten über die Vertragsdetails. Und offenbar geht es dabei nicht nur um die umstrittene Umlage, die die diensthabenden Ärzte zahlen sollen.

Alles sei noch offen, ist aus internen Kreisen zu hören. Die Veröffentlichung des Vertrags im KV-Blatt sei viel zu früh erfolgt.

Konkret geht es um einen Vertrag, den die KV Ende vergangenen Jahres mit den DRK-Kliniken Westend, einer von vier kinderärztlichen Erste-Hilfe-Stellen in Berlin, geschlossen hat.

Die Vereinbarung über die Präsenz von Kinderärzten an Wochenenden und Feiertagen regelt unter anderem den Abrechnungsmodus nach EBM und sieht ferner einen Basisbetrag von 20 Euro pro Stunde vor, den die diensthabenden Ärzte bekommen.

Im Gegenzug werden den Kinderärzten aber auch, so heißt es in dem KV-Blatt, "die an das Krankenhaus zu zahlenden Kosten über eine entsprechende Kürzung der Arzthonorare um 30 Euro je Betriebsstunde (Sicherstellungsumlage) berechnet".

Für diese Umlage stelle das Krankenhaus Personal, Behandlungsräume und Ausstattung zur Verfügung. Die KV weist in ihrem Blatt darauf hin, dass Fachleute den Stundensatz von 30 Euro für die Betriebskosten für "äußerst niedrig" halten.

Aus den Reihen der Kinderärzte gab es Kritik an der Umlage. Dabei wird gar nicht deren Existenz in Frage gestellt, sondern lediglich die Absicht, die 30 Euro je Stunde nur den dienstverpflichteten Ärzten in Rechnung zu stellen.

Das berge sicher große juristische Probleme, hieß es aus den Reihen des Berufsverbands.

Seit Mitte Dezember vergangenen Jahres sollen die vertraglichen Vereinbarungen mit den DRK-Kliniken Westend eigentlich umgesetzt werden. Im KV-Blatt selbst wird allerdings darauf hingewiesen, dass einige Regelungen nun erst zum 1. April in Kraft treten.

Welche Bestimmungen dies sind, wollte die KV auf Anfrage nicht mitteilen.

Es ist zu erwarten, dass die Vereinbarung mit den Westendkliniken als Blaupause für Verträge mit den anderen Erste-Hilfe-Stellen dienen wird.

Weitere Vereinbarungen mit anderen Kliniken sollen folgen, teilte KV-Vorstandschefin Angelika Prehn im KV-Blatt schon mit. (juk)

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