KV Berlin

Wie kam es zur Zahlung der Übergangsgelder?

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BERLIN. Im Beschluss des Kammergerichts Berlin (das entspricht den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern) über die Zulassung der Anklage ist nachzulesen, wie die Auszahlung der Übergangsgelder zustande kam.

Nach der vorläufigen Würdigung der Beweisergebnisse hält das Kammergericht die Vorstandsmitglieder Prehn und Kraffel sowie den Ex-VV-Vorsitzenden Treisch wegen mittäterschaftlicher Untreue und KV-Vorstand Bratzke wegen Anstiftung zur Untreue für hinreichend verdächtig.

Wegen ihrer Wiederwahl hätten die Vorstände keinen Anspruch auf die Übergangsgelder gehabt. Die Auszahlung habe gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen.

Die Pflichtwidrigkeit ihres Handelns sei den Angeschuldigten auch bewusst gewesen. Das Gericht zitiert dazu aus E-Mails, die im Zuge der Ermittlungen sichergestellt wurden.

So schrieb einer der KV-Vorstände an den Abteilungsleiter Rechnungswesen der KV: "Ist es haushaltsrechtlich zulässig, die Rücklage für die Abfindung aufzulösen und dem Vorstand anteilig über die Jahre zusätzlich zum Gehalt auszuzahlen (…). Oder ist das zu sehr von einer ordnungsgemäßen Verwendung der Haushaltsmittel entfernt?"

In einer anderen Mail unterbreitete derselbe Vorstand seinem Kollegen folgenden Vorschlag zur Änderung der Dienstverträge.

"Statt: ,das Übergangsgeld wird in 12 Monatsraten gezahlt, wenn eine Praxistätigkeit ausgeübt wird‘ ergänzen durch ,oder wenn die Vorstandstätigkeit fortgesetzt wird‘. Dann würde das Geld nicht einmal in der Gehaltsübersicht des deutschen Ärzteblattes auftauchen. Um die Zulage umzufärben, könnten wir einen Zuschuss zur Bezahlung des Praxisvertreters vereinbaren." (juk)

Az. 2 Ws298/14 - 161 AR 16/14

Lesen Sie dazu auch: Berlin: KV-Vorstand droht die Abwahl

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