Versorgungsgesetz

ASV-Streit entzweit die KVen

Die geplante Neuregelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung sorgt erneut für Zoff: Einige KVen sind sauer über den "Alleingang" von KBV und DKG, die sich mit einem Brief an Gesundheitsminister Hermann Gröhe gewandt hatten.

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BERLIN. Eine geplante Neuregelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und ein gemeinsamer Vorstoß der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft bei Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sorgen für Aufregung im KV-System.

Einige Vertreter der KVen seien wegen des "Alleingangs" von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen "sehr sauer", heißt es aus diesen Kreisen. Was war geschehen?

Aufregung im KV-System

Gassen und der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum hatten Gröhe in einem Brief (liegt der "Ärzte Zeitung" vor) gebeten, nicht am mit dem Versorgungsstärkungsgesetz geplanten Bestandsschutz für alte 116b-Verträge festzuhalten.

Das führe zu "ineffizienten Doppelstrukturen" und behindere die Entwicklung der neuen ASV. Gassen und Baum schlugen zudem vor, das Kriterium "schwere Verlaufsformen" zu streichen.

Das haben führende Ärztevertreter in den Regionen als Aufforderung an den Gesetzgeber verstanden, eine Möglichkeit zu schaffen, auch Routinebehandlungen aus der Regelversorgung abzuziehen und in die ASV zu überführen.

Für niedergelassene, freiberufliche Ärzte wäre eine solche Aufweichung eine Katastrophe, meldete sich Brandenburgs KV-Chef Dr. Hans-Joachim Helming am vergangenen Freitag in der Vertreterversammlung seiner KV zu Wort.

Nicht nur Fachärzte, auch Hausärzte seien von einer solchen Patientenwanderung betroffen, sagte Helming Medienberichten zufolge.

Außerordentliche Versammlung

Zu diesem Zeitpunkt hatten die KV-Oberen dem KBV-Vorsitzenden in Berlin bereits die Leviten gelesen. Herausgekommen ist ein weiteres Schreiben an den Gesundheitsminister, diesmal nur von Gassen und seiner Stellvertreterin Regina Feldmann unterzeichnet.

Eine Abschaffung der Zugangsvoraussetzung "schwere Verlaufsform" müsse "zwingend" an Bedingungen geknüpft werden, formulierten Gassen und Feldmann.

Es müsse der Indikationenkatalog der ASV, die Kooperationsverpflichtung und die Voraussetzungen für die Zusammensetzungen der Teams neu definiert werden. Auch am Überweisungsvorbehalt sei unbedingt festzuhalten.

Sorge bereitet auch eine Ausweitung von ASV-Leistungen im stationären Bereich. Dies dürfe nicht über eine Bereinigung zur Minderung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung führen, heißt es in dem Brief, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Für die KBV-Oberen ist die Sache noch nicht ausgestanden. In einer außerordentlichen Vertreterversammlung, die für den 23. April einberufen ist, wollen die KV-Vorstände weiter Dampf ablassen.

Bislang ist nicht klar, ob der Vorschlag von Gassen und Baum überhaupt in das Versorgungsstärkungsgesetz einfließt. Bei Koalitionspolitikern hat die Streichung des Kriteriums "schwere Verlaufsformen" durchaus Sympathie.

Allerdings sind die bisherigen Vorschläge noch wenig konkret. So hält die Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar ein neues Kriterium "interdisziplinäre Behandlung" für denkbar.

Die Vorgabe "schwere Verlaufsformen" führt in der Richtlinienarbeit des GBA und im praktischen Einsatz zu kaum aufzulösenden Abgrenzungsproblemen. (af)

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