Schmerzpatienten

Cannabis soll einfacher verfügbar sein

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BERLIN. Der Bundesrat plädiert dafür, Cannabis-Extrakt und -Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zuzulassen. Diese müssten dann auch von den gesetzlichen Kassen erstattet werden.

Dabei sollen die Erfahrungen berücksichtigt werden, die in der Vergangenheit beim Verfahren der Ausnahmeerlaubnis für die Selbsttherapie gewonnen wurden. Bislang stehe nur ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel in eingeschränkter Indikation zur Verfügung, heißt es in der Begründung der am Freitag gefassten Entschließung.

Zudem stimmte der Bundesrat einer Verordnung zu, mit der der Missbrauch synthetischer Cannabis-ähnlicher Stoffe eindämmt werden soll. Sie dürfen nicht mehr auf Rezept verordnet, sondern nur noch zu Forschungszwecken verwendet werden. (fst)

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