Kommentar zum VSG

Geringe Halbwertszeit

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Der Abarbeitung ihres Koalitionsvertrags sind Union und SPD mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) nähergekommen. Ob die am Donnerstag verabschiedete Reform auch das hält, was der Titel verspricht, ist indes zweifelhaft.

Zu sehr dominierte koalitionäre Kompromissbildung die Agenda: Weil die SPD keine Bürgerversicherung durchsetzen konnte, bekommt sie nun die Terminservicestellen. Und das zähe Gerangel um den Praxisaufkauf war von Allmachtsfantasien insbesondere der Kassen geprägt.

Unbekümmert wurde um Prozentwerte gefeilscht, wohlwissend, dass die Bedarfsplanung mit rechnerischen Größen operiert, die mit dem realem Versorgungsbedarf nichts zu tun haben.

Und wo sich die Koalition Versorgungsproblemen stellt -Beispiel Entlassmanagement -, bleibt es bei regulativem Klein-Klein. Positive Ausnahme im VSG ist die kräftige Förderung der Weiterbildung.

Unterm Strich wird die Halbwertszeit des VSG gering bleiben. Dafür sorgt schon die Koalition, die, wie auch bei anderen Gesundheitsgesetzen, freizügig mit den Finanzreserven der Kassen umgeht.

Weil deren Geldbunker bald leer sind und die Zusatzbeiträge steigen werden, zeichnet sich schon die nächste Reform ab. Die wird dann wieder "Kostendämpfung" im Titel tragen.

Lesen Sie dazu auch: Bundestag: Versorgungsstärkungsgesetz ist beschlossen

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