Kassenbeiträge

Gröhes Gesetze gibt es nicht zum Nulltarif

Die Kassen kündigen flächendeckende Zusatzbeiträge an. Grund ist auch die Gesetzgebung der Koalition.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die Gesetzgebung der Großen Koalition bürdet den gesetzlich Versicherten Kosten auf, die sich auf die Zusatzbeiträge auswirken dürften.

Bis 2020 addieren sich die gegenüber 2013 zusätzlichen Belastungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf mehr als 40 Milliarden Euro. Diese Summe ergibt sich, wenn man die in den Gesetzentwürfen veranschlagten Kosten addiert.

Vom Gesetzgeber einschätzbare Kosten sind darin nicht enthalten. Sie könnten sich aber durchaus im Milliarden Euro-Bereich bewegen. Zusätzlich kommt es in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu regulären Kostensteigerungen.

Löwenanteil: Pflegeversicherung

Den Löwenanteil macht die Pflegeversicherung aus. Ihr Beitrag wurde bereits um 0,3 Prozentpunkte angehoben, ab 2017 folgen weitere 0,2 Punkte.

Sie erhält dann rund sechs Milliarden Euro im Jahr mehr als noch 2014. In den Jahren 2015 und 2016 müssen die Versicherten zusammen 7,2 Milliarden Euro mehr dafür aufbringen. 4,4 Milliarden Euro fließen in den Bestandsschutz für die Pflegeversicherten.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt mit knapp elf Milliarden Euro mehr noch vergleichsweise günstig weg. Der größte Brocken dürften die Belastungen der Klinikreform werden. Das Gesetz ist noch in Beratung. Nach gegenwärtigem Stand dürften bis 2020 rund 5,3 Milliarden Euro dafür fällig werden. Ein Beitragssatzpunkt steht derzeit für 1,2 Milliarden Euro.

Das Versorgungsstärkungsgesetz wird nach Angaben der Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung rund 500 Millionen Euro im Jahr zusätzlich kosten.

Von 2016 bis 2019 sind in diesem Posten 300 Millionen Euro im Jahr für den Innovationsfonds enthalten, der sektorenübergreifende Projekte und Versorgungsforschung fördern soll.

Weitere Kosten entstehen durch das E-Health-Gesetz, das Hospiz- und Palliativgesetz, das Präventionsgesetz und das Finanzierungsgesetz.

Rechnerisch sollten den Ausgaben Einsparungen gegenüberstehen. Die erwartet die Regierung in "nicht quantifizierbarer Höhe" aus einer verbesserten Gesundheitsprävention oder durch den Einsatz von Telemedizin.

Auch die angestrebte Umstrukturierung und Qualitätsausrichtung des stationären Sektors soll die Kassen entlasten. Eine Vorhersage, wann dies eintritt, wagt die Regierung nicht.

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