Jahresversammlungen

KBV im Kreuzfeuer der Ärzteverbände

Bei ihren Jahresversammlungen gehen Hartmannbund und NAV mit der KBV hart ins Gericht: Dummes und kindisches Verhalten sehen die Verbandschefs bei der KBV, und der Marburger Bund will ambulant tätige angestellte Ärzte bei den KVen angemessen vertreten sehen.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Christiane BadenbergChristiane Badenberg Veröffentlicht:

BERLIN. Aus den Ärzteverbänden ist am Wochenende laute Kritik am Zustand der KVen gedrungen. Die Bundeshauptversammlung des NAVVirchowbundes in Berlin verabschiedete einen Antrag zur Reform des KV-Systems.

Im Kern zielen die Forderungen des Verbands der niedergelassenen Ärzte darauf, die Basis zu stärken. Die hauptamtlichen Vorstände sollten die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verlassen und durch die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen in den Regionen ersetzt werden.

"Fehleinschätzung der eigenen Lage"

Die Auseinandersetzungen in der KBV und ihrer Vertreterversammlung bezeichnete der NAV-Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich als "dummes Verhalten" und "Fehleinschätzung der eigenen Lage". Das sei die Antwort auf die Frage, warum die Vertragsärzte ihre Interessen in der aktuellen Gesetzgebung nicht ausreichend hätten durchsetzen können.

Ein paar Kilometer weiter - in Berlin-Dahlem - äußerte sich Dr. Klaus Reinhardt fast zur gleichen Zeit ähnlich unverblümt. Die Politikfähigkeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung habe sehr gelitten, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes. Die KBV gebe ein jämmerliches Bild ab. Die Protagonisten der Streitereien verhielten sich wie Vorschulkinder, kritisierte er.

Einfluss in den Kassenärztlichen Vereinigungen forderte am Samstag der Marburger Bund bei seiner Hauptversammlung in Berlin. Begründung: Derzeit arbeiteten bereits 26 000 angestellte Ärzte in der ambulanten Versorgung und ihre Zahl steige stetig.

Sofern sie sich nicht noch in Weiterbildung befänden und mindestens einen hälftigen Versorgungsauftrag erfüllten, gehörten sie den regionalen KVen an. Ihre spezifischen Belange würden dort bislang aber nur unzureichend berücksichtigt. Das zeige sich in den honorarrechtlichen und berufspolitischen Entscheidungen.

Der MB fordert deshalb in einem am Samstag einstimmig verabschiedeten Beschluss den Gesetzgeber auf, eine Regelung zu finden, nach der angestellte Ärzte sich mit der Quote in der Vertreterversammlung wiederfinden, "die ihrem Anteil an der Gesamtzahl der an der ambulanten fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte entspricht".

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