Pflegereform ist beschlossen

"Kümmern Sie sich jetzt um die Personalfrage!"

Das Pflegestärkungsgesetz II ist beschlossen und bringt Leistungsverbesserungen auf fast allen Ebenen. Doch woher die Fachkräfte für bessere Pflege kommen sollen, ist unklar, moniert die Opposition. Die hat auch sonst noch einiges zu kritisieren.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Das Pflegestärkungsgesetz II ist am Freitag im Bundestag beschlossen worden.

Das Pflegestärkungsgesetz II ist am Freitag im Bundestag beschlossen worden.

© guvendemir / iStock

BERLIN. Die offene Flanke des Pflegestärkungsgesetzes sind die fehlenden Pflegekräfte: Trotz Zustimmung für die generelle Ausrichtung des Pflegestärkungsgesetzes II übte die Opposition am Freitag bei der abschließenden Debatte im Bundestag harsche Kritik. Die Linksfraktion lehnte das Gesetz ab, die Grünen enthielten sich.

Das Gesetz sei "janusköpfig", sagte Pia Zimmermann von der Linksfraktion, es bringe für die Pflegebedürftigen zugleich Verbesserungen und Verschlechterungen. Die Reform gehe auf Kosten der Pflegenden mit vergleichsweise geringer Pflegebedürftigkeit.

Im künftigen Pflegegrad II erhielten Betroffene, die ambulant gepflegt werden 221 Euro mehr, in der stationären Pflege aber seien es 300 Euro weniger als bisher, berichtete Zimmermann.

Durch Pflege in die Armut getrieben?

Als Folge betrage der Eigenanteil einer alleinstehenden Frau, die mit Pflegegrad II ins Pflegeheim will, 1700 Euro pro Monat, rechnete sie vor. So würden Pflegebedürftige "in die Armut getrieben".

Dagegen hob Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hervor, bei der Überleitung der aktuell rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in die neuen Pflegegrade werde "niemand schlechter gestellt".

Vielmehr werde die Pflege "konsequent auf die Stärkung der Teilhabe ausgerichtet", sagte Gröhe. Zudem stärke das Gesetz die Solidarität, da kein Pflegebedürftiger durch die Höherstufung mehr Eigenanteil als bisher zahlen müsse.

Karl Lauterbach (SPD) hob hervor, das PSG II sorge für eine komplette Umkehr der Anreize, da nicht wie bisher die Defizite und Einschränkungen eines Betroffenen dokumentiert würden. Künftig würden vielmehr die noch vorhandenen Fähigkeiten eines Pflegebedürftigen gemessen. Damit sei auch eine deutliche Reduzierung von Bürokratie verbunden.

Keine "eierlegende Wollmilchsau"

In dieses Lob wollte Elisabeth Scharfenberg (Grüne) nicht einstimmen. Das PSG II werde keine "eierlegende Wollmilchsau" sein, sondern seine Defizite in den Lebenswelten zeigen, warnte sie.

Das Versprechen einer teilhabeorientierten Pflege werde nicht eingelöst, da der Druck auf die Pflegekräfte auch künftig bestehen bleibe. "Kümmern Sie sich jetzt um die Personalfrage", rief Scharfenberg Koalitionspolitikern zu.

Sie kritisierte, dass es laut Gesetz bis zum Jahr 2020 dauern soll, bis ein Personalbemessungsinstrument entwickelt und erprobt sein soll. Auch Pia Zimmermann von der Linksfraktion monierte, mit dem Gesetz würden Erwartungen geweckt, die nicht eingelöst werden könnten.

Dem entgegnete Gröhe, noch nie hätten so viele Menschen wie gegenwärtig eine Pflegeausbildung begonnen. Hilde Mattheis (SPD) kündigte an, die Ausbildungsreform bei den Pflegeberufen werde "der nächste Baustein" sein, den die Koalition anpackt.

Allerdings ist die generalistische Ausbildung in der Pflege, bei der drei Ausbildungsberufe verschmolzen werden sollen, koalitionsintern umstritten. Jüngst wurde aus der Union die Befürchtung geäußert, der Fachkräftemangel in der Altenpflege könne dadurch noch verschärft werden.

Keine Ruhe geben die Grünen bei dem aus ihrer Sicht überflüssigen Pflegevorsorgefonds, der pro Jahr 1,4 Millionen "schluckt", langfristig aber keine spürbare Beitragssenkung gewährleiste. Die Finanzierung der Pflegeversicherung sei nur bis 2022 gewährleistet, rügte Elisabeth Scharfenberg.

Es gebe keine andere Sozialkasse, entgegnete ihre SPD-Kollegin Mattheis, bei der es wie bei der Pflege Finanzierungssicherheit für die nächsten sieben Jahre gebe.

vdek warnt vor steigenden Kosten

Der Ersatzkassenverband vdek warnte in einer Reaktion auf die Verabschiedung der Reform, die anstehende Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 werde nicht ausreichen, um die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen beim Übergang von drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden zu finanzieren.

"Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen", prognostizierte der vdek. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) monierte, dem Gesetz mangele es an einem solidarischen Finanzierungskonzept.

ies sei mit Blick auf steigende Armutsrisiken in der Pflege "ein Verhängnis". Der Gesetzgeber müsse die finanziellen Belastungen "stärker umlagefinanziert verteilen". lautete die SoVD-Forderung.Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sprach sich für einen personellen Bestandsschutz für Pflegeheime aus.

Nötig sei eine "verlässliche Regelung, die zumindest eine finanzielle und personelle Verschlechterung auch nach der Umstellungsphase auf das neue Begutachtungssystem ausschließt", so der bpa.

Auch der Deutsche Pflegerat bezeichnete es als die "größte Schwachstelle", dass der Gesetzgeber "die Beantwortung der Frage, mit welchem Personal die erhofften Mehrleistungen erbracht werden sollen, außen vor gelassen" hat.

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