Qualitätssicherung

Aufwändig aber unverzichtbar

Vereinbarungen zur Qualitätssicherung klingen sperrig. Doch sie sind essentiell für die Sicherheit der Patienten und die Diagnostik. Das zeigt der aktuelle Qualitätsbericht der KBV.

Von Martina Merten Veröffentlicht:
Koloskopie in einer Arztpraxis: Hier haben sich die Hygienestandards in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

Koloskopie in einer Arztpraxis: Hier haben sich die Hygienestandards in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

© Rose

BERLIN. Wie komplex das System der ambulanten Qualitätssicherung und -förderung ist, zeigt der aktuelle Qualitätsbericht der KBV. Zusätzlich zu verpflichtenden Fortbildungen, einrichtungsinternen Qualitätsmanagements und freiwilligen Qualitätszirkeln gibt es zwei Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgungsqualität, die besonders wichtig sind. Die eine: Qualitätssicherungsvereinbarungen.

Zu den 50 Leistungsbereichen, für die solche Vereinbarungen vorliegen, zählt auch die Koloskopie, berichtete Dr. Rupert Pfandzelter auf einer Veranstaltung der KBV. Die Vereinbarung aus dem Jahr 2002 ist dem Leiter des Dezernats Ambulante Qualitätsförderung und -darstellung bei der KBV auch deshalb wichtig, weil sie das Risiko der Übertragung von Infektionen bei Koloskopien reduzieren soll.

Teil der QS-Maßnahme sind hygienisch-mikrobiologische Überprüfungen zur Aufbereitung der Koloskope durch anerkannte Labore. "Jede Praxis, die koloskopiert, wird zweimal pro Jahr überprüft", so Pfandzelter. 2014 fanden mehr als 4000 solcher Hygieneprüfungen bei rund 2500 Ärzten statt.

Gute Ergebnisse

Das Ergebnis kann sich sehen lassen: während es ein Jahr nach Inkrafttreten der QS-Maßnahme noch bei rund 16 Prozent der Praxen, die koloskopierten, Beanstandungen gab, waren es in 2014 nur noch 3,7 Prozent.

Über diese Hygienevorschriften hinausgehend legt die QS-Maßnahme auch Mindestmengen fest. In zugelassenen Praxen müssen mindestens 200 Koloskopien pro Jahr und mindestens zehn Polypektomien vorgenommen werden. Ein weiterer Leistungsbereich, für den es eine QS-Vereinbarung gibt: die Ultraschalldiagnostik.

Zu lange lagen Pfandzelter zufolge keine technischen Mindestanforderungen an Ultraschallgeräte vor. Viele der Geräte waren alt. Die QS-Vereinbarung aus dem Jahr 2009 legt unter anderem fest, dass Geräte alle vier Jahre abzunehmen sind.

2014 wurden rund 118 000 von insgesamt rund 162 000 Ultraschallsystemen überprüft. Im Jahr 2010 waren es lediglich etwa 14 000 Prüfungen.

Chroniker im Fokus

Eine zweite Maßnahme, die der KBV zufolge förderlich für die ambulante Versorgungsqualität ist: Disease Management Programme (DMP). DMPs zielen auf die Verbesserung der Versorgung chronisch erkrankter Patienten ab.

Schließlich, erläutere Dr. Monika Mund, Leiterin der Abteilung indikationsbezogene Versorgungskonzepte bei der KBV, leiden knapp 40 Prozent der Menschen in Deutschland an mindestens einer chronischen Erkrankung wie Diabetes, Koronarer Herzkrankheit oder Asthma.

Diese Patienten sorgten für zwei Drittel aller Arztkontakte und 89 Prozent aller Krankenhaustage.Mehr als 6,5 Millionen Patienten nehmen inzwischen an DMP teil. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien zu den jeweiligen Programmen legen detailliert fest, wie Ärzte bei der Behandlung vorzugehen haben.

Es gibt allerdings ein Manko: Vergleichsstudien zum Nachweis der Wirksamkeit von DMP fehlen weitgehend. Einzelne Studien, wie die von OptiMedis und der KBV zur Wirksamkeit des DMP Koronare Herzerkrankung lassen auf mehr leitliniengerechte Medikation bei DMP-Patienten im Vergleich zu nicht DMP-Patienten und auf weniger Kosten bei DMP-Patienten schließen.

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