Bundesrat
Grünes Licht für EU-Heilberufsausweis
BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag der Einführung eines Europäischen Berufsausweises für Heilberufler - darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, aber ebenso Hebammen und Pflegekräfte- zugestimmt.
Dieser soll nach Wahl der antragstellenden Person auch die herkömmlichen Anerkennungsverfahren in anderen EU-Ländern ersetzen. Und zumindest den partiellen Berufszugang ermöglichen.
Durch das neue Verfahren soll es aber ebenso möglich werden, dass andere EU-Staaten bzw. Behörden schneller über verhängte Berufsverbote oder -beschränkungen Bescheid wissen, als dies in der Vergangenheit oft der Fall war.
Die Bundesregierung setzt mit dem zugehörigen Gesetz eine EU-Richtlinie (2013/55/EU) um. (reh)