KV Berlin

Hilft ein Mediator im Streit um die Honorarverteilung?

KV-Vorstand und Vertreter haben sich im Streit um im Voraus ausgeschüttete Honorare festgebissen. Wirtschaftsprüfer empfehlen den Kampfparteien eine externe Mediation.

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BERLIN. Der Streit um die Honorarverteilung in der KV Berlin reißt nicht ab. Der Graben zwischen Vorstand und Teilen der Vertreterversammlung vertieft sich weiter. Ein Vermittlungsversuch ist vorerst gescheitert.

Zum zweiten Mal musste Rolf Büchter, Wirtschaftsprüfer beim Revisionsverband ärztlicher Organisationen, am vergangenen Donnerstag zur Vertreterversammlung in der KV Berlin erscheinen.

Denn die Aussprache über den Prüfbericht zum Verwaltungshaushalt im Jahr 2014 in der vorangegangenen Sitzung endete mit einem Eklat (wir berichteten). Büchter zufolge sei es dabei um die Frage gegangen, wie es möglich sei, das im Voraus ausgeschüttete Honorar verursachergerecht zurückzuführen.

Die KV Berlin hat in den Quartalen 3/2013 bis 2/2014 knapp 30 Millionen Euro mehr Honorargelder an die Ärzte ausgeschüttet, als die Krankenkassen gezahlt haben. Eine Honorarsonderprüfung der ETL Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Vertreterversammlung hatte Hinweise darauf ergeben, dass ein Abgleich zwischen Soll- und Ist-Einnahmen versäumt worden sei.

Kraffel rechtfertigt Vorgehen

Der für die Honorarverteilung zuständige KV-Vize Dr. Uwe Kraffel rechtfertigte das Vorgehen. "Wir haben selbstverständlich immer Quartalssalden aufgestellt. Das Problem ist, dass diese Salden nicht immer die Transparenz hatten, die man sich gewünscht hätte", sagte Kraffel.

Die Diskussion um die Honorarverteilung in Berlin hat aus Sicht des Wirtschaftsprüfers den Punkt erreicht, "dass der Vorstand nicht glaubt, was die Vertreterversammlung sagt und die Vertreterversammlung nicht glaubt, was der Vorstand sagt."

Er empfahl der Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte in Berlin, einen Dritten hinzuzuziehen. "Wir sind alle der Meinung, dass die Honorarverteilung viele Fallstricke hat. Von daher empfehlen wir, das zu überprüfen", sagte Büchter.

Er kritisierte auch, dass seit 2011 kein Haushaltsjahr in der KV Berlin ordentlich abgeschlossen ist, weil die Entlastung des Vorstands aussteht. Obwohl der Wirtschaftsprüfer dem Verwaltungshaushalt 2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte, ist eine Entlastung des Vorstands für dieses Jahr nicht möglich, solange die Entlastung für die Vorjahre nicht erteilt ist.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2011 war die Auszahlung der umstrittenen Übergangsgelder erfolgt. Büchters Diagnose und Therapieempfehlung an die Berliner Selbstverwaltung: "Sie stecken hier in einem Stau und sollten ihn lösen."

Wirtschaftsprüfer: Es gibt Lücken

Mit Blick auf die Honorarauszahlungen stellte der Wirtschaftsprüfer unmissverständlich fest: "Es gibt einige Lücken im IKS (= internen Kontrollsystem, die Red.), die auf jeden Fall zu schließen sind." Darüber habe er bereits mit dem für die Honorarverteilung zuständigen KV-Mitarbeiter gesprochen. Büchter berichtete aus der Abteilung: "Sie sind dabei, Mechanismen zu implantieren, die dazu beitragen können, den Makel zu beseitigen."

Der Hausarzt Mathias Coordt, Vorsitzender des NAV-Virchowbunds in Berlin, stellte den Antrag, eine Prüfung des Honorarhaushaltes für die fraglichen Quartale zu beschließen. KV-Justiziar Peter Pfeifer wies darauf hin, dass dieser Antrag nur als Dringlichkeitsantrag zulässig sei und als solcher nachträglich vom Vorstand in Frage gestellt werden könnte.

Büchter schlug vor, das Einverständnis des Vorstands abzufragen, um das Verfahren zu beschleunigen. Dazu Kraffel: "Ich habe nichts dagegen. Das ist ihr gutes Recht. Es sollte aber formal korrekt geschehen." Coordt zog daraufhin seinen Antrag zurück und kündigte an, ihn formgerecht in die nächste Sitzung einzubringen. (ami)

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