Beschluss

Bremen plant Neuregelung der Leichenschau

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BREMEN. Bremen will die sogenannte qualifizierte Leichenschau einführen. Damit soll ein Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2014 umgesetzt werden. Jährlich sterben in Bremen rund 8000 Menschen. Nach einem Bericht des "Weser Kurier" sollen alle Gestorbenen künftig von Ärzten des Rechtsmedizinischen Institutes am Klinikum Bremen Mitte (KBM) gesehen werden. Dazu soll das Institut mehr Personal erhalten. Die Leichenschau soll am Ort des Sterbens vorgenommen werden.

Die Gebühr für die Leichenschau werde von 114 auf 175 Euro steigen, hieß es. Sie muss von den Angehörigen gezahlt werden. Das neue Verfahren soll "allerspätestens Anfang 2017" starten, wird ein Sprecher der Gesundheitsbehörde zitiert. (cben)

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Kommentare
Dr. Cornelia Karopka 01.06.201608:07 Uhr

Guter Ansatz

und sehr gute Argumente seitens des Kollegen Schätzler.
Geschluckt habe ich allerdings bei der Erwähnung der Gebühren im Artikel. Lt. GOÄ liegen diese nämlich bei 14,54 Euro für den Besuch bei einem Verstorbenen, die Durchführung der Totenschau und das Ausstellen des Totenscheines, selbst bei der Berechnung des 2,3-fachen Satzes kann ich maximal 33,51 abrechnen, auch, wenn ich einen seit mehreren Wochen Verstorbenen unter Hinzuziehung der Kriminalpolizei und unter wirklich schlechten äußeren Bedingungen (Sommer, geschlossene Fenster...jeder, der so etwas erlebt hat, weiß, was ich meine) besuche oder die Polizei mich dazu ruft.
Also- was machen die Bremer Kollegen da besser/anders oder bezieht sich der letzte Satz nicht auf die normale Totenschau, wie sie täglich von den niedergelassenen Kollegen durchgeführt wird?
Vielleicht kann die Redaktion da etwas präzisieren.

Dr. Henning Fischer 31.05.201622:02 Uhr

".... Die Gebühr für die Leichenschau werde von 114 auf 175 Euro steigen ..." hä?



"Für die Ziffer 100 (Punktzahl 250) können zwischen 14,47 Euro und 33,52 Euro, mit Begründung bis zu 51,00 Euro angesetzt werden. Wenn der Arzt die Leistung außerhalb seiner Arbeitsstätte oder Wohnung erbringt – was der Regelfall ist – kann er Wegegeld nach Paragraf 8 GOÄ berechnen."

wie bitteschön kann man legal 114 Euro abrechnen (was für die erbrachte Leistung immer noch ein Witz ist! Hallo BÄK! Hallo Montgomery!)

Dr. Thomas Georg Schätzler 31.05.201613:08 Uhr

Gute Nachrichten zur Leichenschau!

Wann gibt es in Deutschland endlich ein System mit amtlich bestallten, medizinischen Leichenbeschauern vergleichbar mit dem "Coroner"-System in den USA?

Ärztinnen und Ärzte müssen hierzulande unter dem Druck einer vollen Sprechstunde oder einer umfassenden Kliniktätigkeit nebenbei noch "unverzüglich" tagsüber und nachts zur Leichenschau enteilen! Wenn dabei zugleich die Lebenden im Stich gelassen werden, gibt es Interessen- und Zielkonflikte. Und Todesursachen können beim besten Willen unter Zeitdruck nicht konkretisiert werden.

Die Inspektion bzw. Untersuchung eines vollständig entkleideten, gut ausgeleuchteten und ggf. nach Fotodokumentation des Auffindungsortes von Verschmutzungsspuren gereinigten Leichnams gemeinsam mit Assistenzpersonal ist uns Niedergelassenen einfach nicht möglich. Nur dabei könnten tatsächlich versteckte Injektions-, Stich- oder Schusswunden unter den Haaransätzen, diskrete Strangulationsspuren, Erstickung durch äußere Einwirkungen, Schädelbasis-Frakturen, verdächtige Hauteffloreszenzen, aber auch Beibringung von tödlich wirkenden Mitteln in Körperöffnungen, Vergiftungen etc. bzw. auch natürliche Todesursachen detektiert werden.

Unter dem Druck einer Notfallsprechstunde, eines übervollen Wartezimmers, der Dokumentation einer gerade ambulant/stationär durchgeführten Intervention, einer besonders Leichenschau-fremden Spezialisierung, einer notwendigen Krankenbeobachtung, der Regelung und Befriedigung persönlich-privater Verrichtungen und Betätigungen, aber auch im Beisein von trauernden, wehklagenden, verstörten, in seltenen Fällen innerlich frohlockenden Angehörigen ist die korrekte Leichenschau insbesondere im häuslichen Milieu unter den kritischen Blicken einer sich stetig vergrößernden Trauergemeinde ein fast undurchführbares „Public Viewing“.

Ein staatlich vereidigter, medizinisch qualifizierter und beamtenbesoldeter „Coroner“, wie z. B. in allen Bundesstaaten der USA für über 300 Millionen Menschen gesetzlich geregelt und jetzt in Bremen ab 2017 vorgesehen, würde als neutraler, rechtsmedizinisch geschulter Untersucher, Sachverständiger und Amtsperson mit Unterstützung von Hilfskräften das ihm fremde Terrain eines häuslichen oder öffentlichen Auffindungsortes inspizieren und die Trauergemeinde mit der ihm eigenen Professionalität und Autorität in die Schranken weisen. Suspekte, möglicherweise strafrechtlich relevante Umstände würden eher aufgedeckt und hinzukommenden Ermittlungsbehörden gegenüber kommuniziert werden.

Heraus käme für Deutschland eine exaktere, differenziertere, belastbarere und glaubhaftere Todesursachenstatistik, als es sie bisher gibt! Diese könnte man für krankheitsepidemiologische Forschungen auch verwerten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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