Staatliche Kontrolle

KBV fürchtet Schwächung durch Minister

Gesundheitsministerium legt die Daumenschrauben an: Erstmals sind Eckpunkte des KBV-Kontrollgesetzes bekanntgeworden.

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Unsicherheit bei der KBV: Wie weit wird der Gesundheitsminister gehen?

Unsicherheit bei der KBV: Wie weit wird der Gesundheitsminister gehen?

© Michaela Illian

BERLIN. Nachdem die ersten Ansätze von Gröhes Kontrollvorhaben für die KBV bekanntgeworden sind, fürchtet die Selbstverwaltung eine "nachhaltige Schwächung". Das bestätigte KBV-Sprecher Roland Stahl am Dienstag auf Anfrage der "Ärzte Zeitung", betonte gleichwohl aber, dass es sich bisher lediglich um Eckpunkte handele.

Diese sehen jedoch konkrete Kontrollinstrumente vor: Dazu gehören verbesserte Einsichts- und Prüfrechte der Vertreterversammlungen sowie die Möglichkeit der Abwahl von VV-Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit (wir berichteten).

Eingriff in originäres Recht der Selbstverwaltung

"Die Tendenz, die sich bislang abzeichnet, ist, dass die Selbstverwaltung nachhaltig in Frage gestellt wird", beobachtet Stahl. In seiner heutigen Ausgestaltung würde das Gesetz den Charakter der Selbstverwaltung "stark verändern": Denn zu den bereits gegebenen Aufsichtsmöglichkeiten komme eine immer mehr ins Detail eingreifende Fachaufsicht hinzu, betont Stahl.

"Wenn sich die KBV etwa vorab den Haushalt genehmigen lassen muss, ist das ein Eingriff in originäres Recht der Selbstverwaltung." Man käme damit sogar in die Nähe einer angegliederten Behörde.

Eine Befürchtung, die auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen teilt. "Überschießende Regelungen" hin zu einer Fachaufsicht "kann auch im Interesse der Versorgung in Deutschland niemand wollen", sagt er in einem Video-Interview der KBV.

Gassen sagt dort weiter: "Ich denke, es ist ganz wesentlich, dass man den Kern der Selbstverwaltung erhält und dazu gehört eben eine gewisse Beinfreiheit, sonst ist es eben keine Selbstverwaltung mehr." Auch KBV-Sprecher Stahl erinnert im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" an die Tatsache, dass Gröhe die Selbstverwaltung zum Auftakt des 119. Deutschen Ärztetages ausdrücklich gelobt hatte.

Kaum Unterschiede zu einem Staatskommissar

Darüber hinaus würde auch die Akzeptanz in der Ärzteschaft nachhaltig geschwächt, befürchtet Stahl

Auch beim Vorsitzenden der KV Nordrhein (KVNo) Dr. Peter Potthoff stoßen die vorgelegten Eckpunkte auf scharfe Kritik. Einige der dort enthaltenen Regelungen unterscheiden sich kaum von der Einsetzung eines Staatskommissars, mit dem Gröhe der KBV wegen der Vorgänge um den ehemaligen Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler gedroht hatte, findet Potthoff.

Als Beispiel für die im Gesetzentwurf vorgesehenen weitreichenden Befugnisse der Aufsicht nannte Potthoff auf der KVNo-Vertreterversammlung die Möglichkeit, Weisungen zur Rechtsanwendung und zur Rechtsauslegung zu erlassen, ohne dass dagegen geklagt werden kann.

"Die Betitelung des Gesetzentwurfs ist in Teilen zynisch, wenn man sich die Inhalte genauer anschaut", sagte der KVNo-Chef. "Der Gesetzgeber hat darin offenbar einfach aufgegriffen, was ihm in der aktuellen Debatte um die KBV an Sachverhalten begegnet ist."

Bei der Vertreterversammlung der KV Westfalen-Lippe (KVWL) hatte auch KVWL-Vorsitzender Dr. Wolfgang-Axel Dryden gewarnt, dass die Selbstverwaltung durch das geplante Gesetz an Eigenständigkeit und Kompetenz verlieren würde. (jk/iss)

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