Streit um KBV-Ruhegehalt

Berliner Richter verhandeln am Dienstag

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Streit um hohes Ruhegehalt zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einer Ex-Mitarbeiterin geht weiter. Die KBV will in einer sogenannten Widerklage - wie berichtet - erreichen, dass die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung bereits gezahltes Ruhegeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro zurückzahlen muss.

Diese klagt auf Fortzahlung des inzwischen eingestellten Ruhegehalts. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt darüber am 12. Juli (Dienstag).

Die KBV fordert laut Gericht Zahlungen aus dem Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 zurück und argumentieret mit ungerechtfertigter Bereicherung. Die Ex-Mitarbeiterin ist in vorzeitigem Ruhestand. Die Fortzahlung des Gehalts verweigert die KBV wegen eines "besonders groben Verstoßes" gegen die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. (dpa)

Arbeitsgericht Berlin (12. Juli)

Az. 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Regelung muss in die Approbationsordnung

Hartmannbund fordert einheitliche Aufwandsentschädigung fürs PJ

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert